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Vereine und Steuern - Landessportbund Bremen e.V.

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Körperschaftsteuer<br />

Steuerliche Behandlung<br />

Der Verein wird nicht zur Körperschaftsteuer herangezogen. Die Bruttoeinnahmen<br />

aus den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (Nichtzweckbetrieben)<br />

betragen genau 30.000 €, nämlich: Verkauf von Speisen <strong>und</strong> Getränken<br />

10.000 €, Vereinsgaststätte 15.000 € + Bandenwerbung 2.500 € +<br />

Vereinsfest 2.500 €), übersteigen also nicht 35.000 €. Alle übrigen Einnahmen<br />

fallen in die steuerfreien Bereiche, nämlich: Beiträge 25.000 € - ideeller Bereich-<br />

, Zinseinnahmen 500 € - Vermögensverwaltung -, Einnahmen der sportlichen<br />

Veranstaltungen 15.000 € - Zweckbetriebe -, <strong>und</strong> zählen für die Besteuerungsgrenze<br />

nicht mit.<br />

5<br />

Überschreiten der Besteuerungsgrenze<br />

Ist die Besteuerungsgrenze überschritten, sind die Ergebnisse aller steuerpflichtigen<br />

wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe (Gewinne oder Verluste) zusammenzufassen.<br />

Die Körperschaftsteuer errechnet sich wie folgt:<br />

Einkommen ......................<br />

Freibetrag ./. 5.000 €*<br />

zu versteuerndes Einkommen ------------------<br />

Körperschaftsteuer ==========<br />

(2001 <strong>und</strong> 2002) x 25,0 %<br />

(2003) x 26,5 %<br />

(2004 bis 2007) x 25,0 %<br />

(ab 2008) x 15,0 %<br />

==========<br />

Zusätzlich zur Körperschaftsteuer wird noch der Solidaritätszuschlag in Höhe von<br />

5,5 % der Körperschaftsteuer erhoben.<br />

__________<br />

*Freibetrag bis einschließlich 2008: 3.835 €; Freibetrag ab 2009: 5.000 €.<br />

<strong>Vereine</strong> <strong>und</strong> <strong>Steuern</strong> 53

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