Vereine und Steuern - Landessportbund Bremen e.V.
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Körperschaftsteuer<br />
Steuerliche Behandlung<br />
Der Verein wird nicht zur Körperschaftsteuer herangezogen. Die Bruttoeinnahmen<br />
aus den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (Nichtzweckbetrieben)<br />
betragen genau 30.000 €, nämlich: Verkauf von Speisen <strong>und</strong> Getränken<br />
10.000 €, Vereinsgaststätte 15.000 € + Bandenwerbung 2.500 € +<br />
Vereinsfest 2.500 €), übersteigen also nicht 35.000 €. Alle übrigen Einnahmen<br />
fallen in die steuerfreien Bereiche, nämlich: Beiträge 25.000 € - ideeller Bereich-<br />
, Zinseinnahmen 500 € - Vermögensverwaltung -, Einnahmen der sportlichen<br />
Veranstaltungen 15.000 € - Zweckbetriebe -, <strong>und</strong> zählen für die Besteuerungsgrenze<br />
nicht mit.<br />
5<br />
Überschreiten der Besteuerungsgrenze<br />
Ist die Besteuerungsgrenze überschritten, sind die Ergebnisse aller steuerpflichtigen<br />
wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe (Gewinne oder Verluste) zusammenzufassen.<br />
Die Körperschaftsteuer errechnet sich wie folgt:<br />
Einkommen ......................<br />
Freibetrag ./. 5.000 €*<br />
zu versteuerndes Einkommen ------------------<br />
Körperschaftsteuer ==========<br />
(2001 <strong>und</strong> 2002) x 25,0 %<br />
(2003) x 26,5 %<br />
(2004 bis 2007) x 25,0 %<br />
(ab 2008) x 15,0 %<br />
==========<br />
Zusätzlich zur Körperschaftsteuer wird noch der Solidaritätszuschlag in Höhe von<br />
5,5 % der Körperschaftsteuer erhoben.<br />
__________<br />
*Freibetrag bis einschließlich 2008: 3.835 €; Freibetrag ab 2009: 5.000 €.<br />
<strong>Vereine</strong> <strong>und</strong> <strong>Steuern</strong> 53