Vereine und Steuern - Landessportbund Bremen e.V.
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Umsatzsteuer<br />
Beispiel:<br />
Der Verein hat im Jahr 2008 Einnahmen aus Beiträgen <strong>und</strong> Spenden in Höhe<br />
von 10.000 € <strong>und</strong> Nettoentgelte aus Lieferungen <strong>und</strong> sonstigen Leistungen in<br />
Höhe von 40.000 €. Aus allen an den Verein gerichteten Rechnungen ergibt<br />
sich ein Vorsteuerbetrag von 5.000 €. Die Vorsteuer wird im Verhältnis der unternehmerischen<br />
(hier 40.000 €) zu den nichtunternehmerischen Einnahmen<br />
(hier 10.000 €) aufgeteilt. Die abziehbare Vorsteuer beträgt 4.000 €.<br />
zu b)<br />
Aufteilung nach wirtschaftlicher Zugehörigkeit<br />
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Bei dieser Methode scheiden zunächst die Vorsteuern, die für den nichtunternehmerischen<br />
Bereich (= ideeller Bereich) angefallen sind, als nichtabziehbar aus. Die<br />
übrigen Vorsteuern sind, wenn der Verein sowohl zum Vorsteuerabzug berechtigende<br />
Umsätze (z.B. steuerpflichtige Umsätze) als auch den Vorsteuerabzug ausschließende<br />
Umsätze (z.B. steuerfreie Umsätze) ausführt, in abzugsfähige <strong>und</strong><br />
nicht abzugsfähige aufzuteilen. Bei der Aufteilung ist auf jeden einzelnen Vorsteuerabzug<br />
abzustellen.<br />
zu c)<br />
pauschaler Vorsteuerabzug<br />
<strong>Vereine</strong>, die ausschließlich <strong>und</strong> unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche<br />
Zwecke verfolgen, können gr<strong>und</strong>sätzlich die Vorsteuer für das ganze Unternehmen<br />
pauschal mit 7 Prozent des steuerpflichtigen Netto-Umsatzes berechnen,<br />
wenn der steuerpflichtige Netto-Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr<br />
35.000 € nicht überschritten hat.<br />
Der Verein ist an die pauschale Ermittlung für mindestens fünf Kalenderjahre geb<strong>und</strong>en.<br />
Aufzeichnungspflichten<br />
Der Verein muss jeweils getrennt aufzeichnen:<br />
bei den Ausgangsumsätzen:<br />
• das Nettoentgelt für die ausgeführten Umsätze<br />
Dabei ist ersichtlich zu machen, wie sich die Entgelte auf die steuerpflichtigen<br />
Umsätze, getrennt nach Steuersätzen, <strong>und</strong> auf die steuerfreien Umsätze verteilen.<br />
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<strong>Vereine</strong> <strong>und</strong> <strong>Steuern</strong>