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Vereine und Steuern - Landessportbund Bremen e.V.

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Umsatzsteuer<br />

Beispiel:<br />

Der Verein hat im Jahr 2008 Einnahmen aus Beiträgen <strong>und</strong> Spenden in Höhe<br />

von 10.000 € <strong>und</strong> Nettoentgelte aus Lieferungen <strong>und</strong> sonstigen Leistungen in<br />

Höhe von 40.000 €. Aus allen an den Verein gerichteten Rechnungen ergibt<br />

sich ein Vorsteuerbetrag von 5.000 €. Die Vorsteuer wird im Verhältnis der unternehmerischen<br />

(hier 40.000 €) zu den nichtunternehmerischen Einnahmen<br />

(hier 10.000 €) aufgeteilt. Die abziehbare Vorsteuer beträgt 4.000 €.<br />

zu b)<br />

Aufteilung nach wirtschaftlicher Zugehörigkeit<br />

8<br />

Bei dieser Methode scheiden zunächst die Vorsteuern, die für den nichtunternehmerischen<br />

Bereich (= ideeller Bereich) angefallen sind, als nichtabziehbar aus. Die<br />

übrigen Vorsteuern sind, wenn der Verein sowohl zum Vorsteuerabzug berechtigende<br />

Umsätze (z.B. steuerpflichtige Umsätze) als auch den Vorsteuerabzug ausschließende<br />

Umsätze (z.B. steuerfreie Umsätze) ausführt, in abzugsfähige <strong>und</strong><br />

nicht abzugsfähige aufzuteilen. Bei der Aufteilung ist auf jeden einzelnen Vorsteuerabzug<br />

abzustellen.<br />

zu c)<br />

pauschaler Vorsteuerabzug<br />

<strong>Vereine</strong>, die ausschließlich <strong>und</strong> unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche<br />

Zwecke verfolgen, können gr<strong>und</strong>sätzlich die Vorsteuer für das ganze Unternehmen<br />

pauschal mit 7 Prozent des steuerpflichtigen Netto-Umsatzes berechnen,<br />

wenn der steuerpflichtige Netto-Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr<br />

35.000 € nicht überschritten hat.<br />

Der Verein ist an die pauschale Ermittlung für mindestens fünf Kalenderjahre geb<strong>und</strong>en.<br />

Aufzeichnungspflichten<br />

Der Verein muss jeweils getrennt aufzeichnen:<br />

bei den Ausgangsumsätzen:<br />

• das Nettoentgelt für die ausgeführten Umsätze<br />

Dabei ist ersichtlich zu machen, wie sich die Entgelte auf die steuerpflichtigen<br />

Umsätze, getrennt nach Steuersätzen, <strong>und</strong> auf die steuerfreien Umsätze verteilen.<br />

76<br />

<strong>Vereine</strong> <strong>und</strong> <strong>Steuern</strong>

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