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Vereine und Steuern - Landessportbund Bremen e.V.

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Kapitalertragsteuer (Zinsabschlag)<br />

Legt der Verein den Freistellungsauftrag bzw. die Nichtveranlagungsbescheinigung<br />

erst nachträglich dem Kreditinstitut vor, kann dieses den zu Unrecht vorgenommenen<br />

Kapitalertragsteuerabzug korrigieren. Erfolgt dies nicht, werden die<br />

einbehaltenen Abzugsbeträge im Rahmen der Körperschaftsteuer-Veranlagung<br />

des Vereins durch das Finanzamt angerechnet bzw. ausbezahlt. Die Abgabe einer<br />

Steuererklärung <strong>und</strong> des Originals der Steuerbescheinigung sind hierfür erforderlich.<br />

6<br />

<strong>Vereine</strong> <strong>und</strong> <strong>Steuern</strong> 63

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