Vereine und Steuern - Landessportbund Bremen e.V.
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Anerkennung der Gemeinnützigkeit<br />
Es ist allgemein üblich, von „Anerkennung“ der Gemeinnützigkeit zu sprechen.<br />
Dabei ist ein besonderes Anerkennungsverfahren im steuerlichen Gemeinnützig-<br />
keitsrecht gar nicht vorgesehen. Ob ein Verein gemeinnützig ist, muss für jede<br />
Steuerart im Rahmen des Besteuerungsverfahrens durch Steuerbescheid ent-<br />
schieden werden.<br />
3<br />
In der Praxis kommt der Behandlung bei der Körperschaftsteuer eine Leitfunktion<br />
für die anderen Steuerarten zu.<br />
Neugründung<br />
Neu gegründete <strong>Vereine</strong> müssen innerhalb eines Monats bei ihrem Finanzamt<br />
angemeldet werden.<br />
Noch mal der Tipp:<br />
Stimmen Sie sich bereits im Vorfeld einer Vereinsgründung <strong>und</strong> vor späteren<br />
Satzungsänderungen wegen der Regelungen zur Gemeinnützigkeit mit dem Finanzamt<br />
ab.<br />
Legen Sie dem Finanzamt bei der Anmeldung die Satzung vor. Geben Sie unbedingt<br />
auch an, von wem <strong>und</strong> wo die Geschäfte des Vereins geführt werden <strong>und</strong><br />
unter welcher Adresse der Verein zu erreichen ist.<br />
Häufig benötigen <strong>Vereine</strong> bereits unmittelbar nach der Gründung Nachweise über<br />
die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt zur Vorlage bei Gerichten<br />
<strong>und</strong> Behörden (z.B. für Gebührenbefreiungen).<br />
Auf Antrag stellt das Finanzamt zu diesem Zweck aufgr<strong>und</strong> der Satzung eine vorläufige<br />
(<strong>und</strong> befristete) Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit aus. Darin gibt<br />
das Finanzamt auch Hinweise über die Berechtigung zum Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen<br />
für Spenden <strong>und</strong> Mitgliedsbeiträge.<br />
Die vorläufige Bescheinigung wird allein aufgr<strong>und</strong> der Satzung - vorbehaltlich der<br />
tatsächlichen Tätigkeit des Vereins - erteilt. Es handelt sich noch nicht um einen<br />
richtigen Steuerbescheid. Der Verein erhält so aber eine gewisse Sicherheit, dass<br />
jedenfalls die Satzung den Anforderungen der Gemeinnützigkeit entspricht.<br />
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