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Vereine und Steuern - Landessportbund Bremen e.V.

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Anerkennung der Gemeinnützigkeit<br />

Es ist allgemein üblich, von „Anerkennung“ der Gemeinnützigkeit zu sprechen.<br />

Dabei ist ein besonderes Anerkennungsverfahren im steuerlichen Gemeinnützig-<br />

keitsrecht gar nicht vorgesehen. Ob ein Verein gemeinnützig ist, muss für jede<br />

Steuerart im Rahmen des Besteuerungsverfahrens durch Steuerbescheid ent-<br />

schieden werden.<br />

3<br />

In der Praxis kommt der Behandlung bei der Körperschaftsteuer eine Leitfunktion<br />

für die anderen Steuerarten zu.<br />

Neugründung<br />

Neu gegründete <strong>Vereine</strong> müssen innerhalb eines Monats bei ihrem Finanzamt<br />

angemeldet werden.<br />

Noch mal der Tipp:<br />

Stimmen Sie sich bereits im Vorfeld einer Vereinsgründung <strong>und</strong> vor späteren<br />

Satzungsänderungen wegen der Regelungen zur Gemeinnützigkeit mit dem Finanzamt<br />

ab.<br />

Legen Sie dem Finanzamt bei der Anmeldung die Satzung vor. Geben Sie unbedingt<br />

auch an, von wem <strong>und</strong> wo die Geschäfte des Vereins geführt werden <strong>und</strong><br />

unter welcher Adresse der Verein zu erreichen ist.<br />

Häufig benötigen <strong>Vereine</strong> bereits unmittelbar nach der Gründung Nachweise über<br />

die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt zur Vorlage bei Gerichten<br />

<strong>und</strong> Behörden (z.B. für Gebührenbefreiungen).<br />

Auf Antrag stellt das Finanzamt zu diesem Zweck aufgr<strong>und</strong> der Satzung eine vorläufige<br />

(<strong>und</strong> befristete) Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit aus. Darin gibt<br />

das Finanzamt auch Hinweise über die Berechtigung zum Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen<br />

für Spenden <strong>und</strong> Mitgliedsbeiträge.<br />

Die vorläufige Bescheinigung wird allein aufgr<strong>und</strong> der Satzung - vorbehaltlich der<br />

tatsächlichen Tätigkeit des Vereins - erteilt. Es handelt sich noch nicht um einen<br />

richtigen Steuerbescheid. Der Verein erhält so aber eine gewisse Sicherheit, dass<br />

jedenfalls die Satzung den Anforderungen der Gemeinnützigkeit entspricht.<br />

<strong>Vereine</strong> <strong>und</strong> <strong>Steuern</strong> 25

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