Vereine und Steuern - Landessportbund Bremen e.V.
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Körperschaftsteuer<br />
Besteuerungsgrenze von 35.000 €<br />
5<br />
Aus Vereinfachungsgründen hat der Gesetzgeber für gemeinnützige <strong>Vereine</strong> eine<br />
Besteuerungsgrenze von 35.000 € bestimmt. Danach braucht ein gemeinnütziger<br />
Verein keine Körperschaftsteuer zu zahlen, wenn die Bruttoeinnahmen (das sind<br />
die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer, vor Abzug der Ausgaben) aller steuerpflichtigen<br />
wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe insgesamt 35.000 € im Jahr nicht<br />
übersteigen.<br />
Bei der Ermittlung dieser Grenze müssen folgende Einnahmen nicht berücksichtigt<br />
werden:<br />
• Einnahmen aus dem ideellen Bereich, z.B. Spenden oder Mitgliedsbeiträge<br />
• Einnahmen aus der steuerfreien Vermögensverwaltung, z.B. Zinseinnahmen<br />
• Einnahmen aus Zweckbetrieben<br />
• Einnahmen aus sportlichen Veranstaltungen, die als Zweckbetrieb anzusehen<br />
sind (siehe auch Kapitel „Sportliche Veranstaltungen“)<br />
Wichtig:<br />
Diese Regelung gilt aber nur für die Ermittlung der Besteuerungsgrenze. Die<br />
Einnahmen bleiben gr<strong>und</strong>sätzlich steuerpflichtig, wenn die Besteuerungsgrenze<br />
durch andere Einnahmen überschritten wurde.<br />
Liegen die Einnahmen aus den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben<br />
auch nur geringfügig über 35.000 €, unterliegen die Überschüsse insgesamt<br />
der Körperschaftsteuer, nicht nur der 35.000 € übersteigende Betrag. Im Übrigen<br />
bleibt jedoch die Steuerfreiheit des gemeinnützigen Vereins erhalten.<br />
Beispiel:<br />
Ein gemeinnütziger Sportverein erzielt im Jahr 2005 folgende Bruttoeinnahmen:<br />
• aus Beiträgen 25.000 €<br />
• aus sportlichen Veranstaltungen<br />
(ohne bezahlte Sportler) 15.000 €<br />
• aus Verkauf von Speisen <strong>und</strong> Getränken<br />
während der sportlichen Veranstaltungen 10.000 €<br />
• aus der selbstbewirtschafteten Vereinsgaststätte 15.000 €<br />
• aus der Bandenwerbung 2.500 €<br />
• aus dem Vereinsfest 2.500 €<br />
• aus Bank- <strong>und</strong> Sparguthaben 500 €<br />
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<strong>Vereine</strong> <strong>und</strong> <strong>Steuern</strong>