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Vereine und Steuern - Landessportbund Bremen e.V.

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Körperschaftsteuer<br />

Besteuerungsgrenze von 35.000 €<br />

5<br />

Aus Vereinfachungsgründen hat der Gesetzgeber für gemeinnützige <strong>Vereine</strong> eine<br />

Besteuerungsgrenze von 35.000 € bestimmt. Danach braucht ein gemeinnütziger<br />

Verein keine Körperschaftsteuer zu zahlen, wenn die Bruttoeinnahmen (das sind<br />

die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer, vor Abzug der Ausgaben) aller steuerpflichtigen<br />

wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe insgesamt 35.000 € im Jahr nicht<br />

übersteigen.<br />

Bei der Ermittlung dieser Grenze müssen folgende Einnahmen nicht berücksichtigt<br />

werden:<br />

• Einnahmen aus dem ideellen Bereich, z.B. Spenden oder Mitgliedsbeiträge<br />

• Einnahmen aus der steuerfreien Vermögensverwaltung, z.B. Zinseinnahmen<br />

• Einnahmen aus Zweckbetrieben<br />

• Einnahmen aus sportlichen Veranstaltungen, die als Zweckbetrieb anzusehen<br />

sind (siehe auch Kapitel „Sportliche Veranstaltungen“)<br />

Wichtig:<br />

Diese Regelung gilt aber nur für die Ermittlung der Besteuerungsgrenze. Die<br />

Einnahmen bleiben gr<strong>und</strong>sätzlich steuerpflichtig, wenn die Besteuerungsgrenze<br />

durch andere Einnahmen überschritten wurde.<br />

Liegen die Einnahmen aus den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben<br />

auch nur geringfügig über 35.000 €, unterliegen die Überschüsse insgesamt<br />

der Körperschaftsteuer, nicht nur der 35.000 € übersteigende Betrag. Im Übrigen<br />

bleibt jedoch die Steuerfreiheit des gemeinnützigen Vereins erhalten.<br />

Beispiel:<br />

Ein gemeinnütziger Sportverein erzielt im Jahr 2005 folgende Bruttoeinnahmen:<br />

• aus Beiträgen 25.000 €<br />

• aus sportlichen Veranstaltungen<br />

(ohne bezahlte Sportler) 15.000 €<br />

• aus Verkauf von Speisen <strong>und</strong> Getränken<br />

während der sportlichen Veranstaltungen 10.000 €<br />

• aus der selbstbewirtschafteten Vereinsgaststätte 15.000 €<br />

• aus der Bandenwerbung 2.500 €<br />

• aus dem Vereinsfest 2.500 €<br />

• aus Bank- <strong>und</strong> Sparguthaben 500 €<br />

52<br />

<strong>Vereine</strong> <strong>und</strong> <strong>Steuern</strong>

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