Vereine und Steuern - Landessportbund Bremen e.V.
Vereine und Steuern - Landessportbund Bremen e.V.
Vereine und Steuern - Landessportbund Bremen e.V.
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Auszüge aus wichtigen Gesetzen <strong>und</strong><br />
anderen Vorschriften<br />
hung. Solange der Umfang dieser Geschäfte an Dritte, hierzu gehören auch<br />
Leistungsempfänger, die selbst eine steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne<br />
von § 68 Nr. 2 sind (BFH-Urteil vom 18.10.1990, BStBl 1991 II S. 157), nicht<br />
mehr als 20 v. H. der gesamten Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen der begünstigten<br />
Körperschaft ausmachen, bleibt die Zweckbetriebseigenschaft erhalten.<br />
Zu § 68 Nr. 3:<br />
5. Der Begriff „Werkstatt für behinderte Menschen“ bestimmt sich nach § 136<br />
Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX). Hierbei handelt es sich um eine<br />
Einrichtung zur Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben.<br />
Läden oder Verkaufsstellen von Werkstätten für behinderte Menschen sind<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich als Zweckbetriebe zu behandeln, wenn dort Produkte verkauft<br />
werden, die von Werkstätten für behinderte Menschen hergestellt worden sind.<br />
Eine Herstellung ist nur dann anzunehmen, wenn die Wertschöpfung durch<br />
die Werkstatt mehr als 10 % des Nettowerts (Bemessungsgr<strong>und</strong>lage) der zugekauften<br />
Waren beträgt. Werden von dem Laden oder der Verkaufsstelle der<br />
Werkstatt auch zugekaufte Waren, die nicht von ihr oder von anderen Werkstätten<br />
für behinderte Menschen hergestellt worden sind, weiterverkauft, liegt<br />
insoweit ein gesonderter wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor.<br />
6. Zu den Zweckbetrieben gehören auch die von den Trägern der Werkstätten<br />
für behinderte Menschen betriebenen Kantinen, weil die besondere Situation<br />
der behinderten Menschen auch während der Mahlzeiten eine Betreuung erfordert.<br />
7. Einrichtungen für Beschäftigungs- <strong>und</strong> Arbeitstherapie, die der Eingliederung<br />
von behinderten Menschen dienen, sind besondere Einrichtungen, in denen<br />
eine Behandlung von behinderten Menschen aufgr<strong>und</strong> ärztlicher Indikationen<br />
erfolgt. Während eine Beschäftigungstherapie ganz allgemein das Ziel hat,<br />
körperliche oder psychische Gr<strong>und</strong>funktionen zum Zwecke der Wiedereingliederung<br />
in das Alltagsleben wiederherzustellen, zielt die Arbeitstherapie darauf<br />
ab, die besonderen Fähigkeiten <strong>und</strong> Fertigkeiten auszubilden, zu fördern <strong>und</strong><br />
zu trainieren, die für eine Teilnahme am Arbeitsleben erforderlich sind. Beschäftigungs-<br />
<strong>und</strong> Arbeitstherapie sind vom medizinischen Behandlungszweck<br />
geprägt <strong>und</strong> erfolgen regelmäßig außerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses<br />
zum Träger der Therapieeinrichtung. Ob eine entsprechende Einrichtung<br />
vorliegt, ergibt sich aufgr<strong>und</strong> der Vereinbarungen über Art <strong>und</strong> Umfang der<br />
Heilbehandlung <strong>und</strong> Rehabilitation zwischen dem Träger der Einrichtung <strong>und</strong><br />
den Leistungsträgern.<br />
15<br />
<strong>Vereine</strong> <strong>und</strong> <strong>Steuern</strong> 167