Vereine und Steuern - Landessportbund Bremen e.V.
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Lohnsteuer / Einkommensteuer<br />
Die Lohnsteuer-Anmeldung ist spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendermonats,<br />
-vierteljahres bzw. -jahres beim Finanzamt einzureichen; die Lohnsteuer<br />
ist zu diesem Zeitpunkt zu zahlen.<br />
Werden erstmals Arbeitnehmer im Verein beschäftigt, kann auf das vorangegangene<br />
Kalenderjahr nicht abgestellt werden. Deshalb wird die auf einen Jahresbetrag<br />
umgerechnete, für den ersten vollen Kalendermonat abzuführende Lohnsteuer für<br />
den Anmeldungszeitraum zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />
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Das Risiko der verspäteten Überweisung bzw. Zahlung der einbehaltenen Lohnsteuer<br />
ist ganz einfach dadurch zu umgehen, dass der Verein dem Finanzamt eine<br />
Einzugsermächtigung erteilt. In diesen Fällen erfolgt die Abbuchung automatisch<br />
nach Sollstellung der Lohnsteueranmeldung, jedoch nicht vor dem Fälligkeitsdatum.<br />
Die Zahlung gilt auch bei späterer Buchung als rechtzeitig geleistet.<br />
Elektronische Lohnsteuer-Anmeldung<br />
Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Lohnsteuer-Anmeldung auf elektronischem<br />
Weg dem Finanzamt zu übermitteln. Dafür stellt die Finanzverwaltung<br />
das kostenlose Programm „Elster-Formular“ (www.elster.de) zur Verfügung.<br />
Voraussetzung für die elektronische Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung ist:<br />
- ein PC mit Internetanschluss,<br />
- die Software des im Internet kostenlos herunterladbaren Programms „Elster-<br />
Formular“.<br />
Ausnahme:<br />
Ist einem Verein als Arbeitgeber die Schaffung der technischen Voraussetzungen<br />
für die elektronische Übermittlung der Lohnsteuer-Anmeldung nicht zuzumuten,<br />
kann das Finanzamt auf Antrag zulassen, dass die Lohnsteuer-Anmeldungen<br />
weiterhin in herkömmlicher Weise - auf Papier oder per Telefax - abgegeben<br />
werden.<br />
Führung <strong>und</strong> Abschluss des Lohnkontos<br />
Für jeden Arbeitnehmer ist ein Lohnkonto zu führen. In das Lohnkonto sind alle für<br />
den Lohnsteuerabzug relevanten Daten einzutragen, um den zutreffenden Lohnsteuerabzug<br />
zu dokumentieren <strong>und</strong> die Voraussetzungen für das Ausfüllen der<br />
Lohnsteuerbescheinigung zu schaffen.<br />
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<strong>Vereine</strong> <strong>und</strong> <strong>Steuern</strong>