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Vereine und Steuern - Landessportbund Bremen e.V.

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Lohnsteuer / Einkommensteuer<br />

Die Lohnsteuer-Anmeldung ist spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendermonats,<br />

-vierteljahres bzw. -jahres beim Finanzamt einzureichen; die Lohnsteuer<br />

ist zu diesem Zeitpunkt zu zahlen.<br />

Werden erstmals Arbeitnehmer im Verein beschäftigt, kann auf das vorangegangene<br />

Kalenderjahr nicht abgestellt werden. Deshalb wird die auf einen Jahresbetrag<br />

umgerechnete, für den ersten vollen Kalendermonat abzuführende Lohnsteuer für<br />

den Anmeldungszeitraum zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />

9<br />

Das Risiko der verspäteten Überweisung bzw. Zahlung der einbehaltenen Lohnsteuer<br />

ist ganz einfach dadurch zu umgehen, dass der Verein dem Finanzamt eine<br />

Einzugsermächtigung erteilt. In diesen Fällen erfolgt die Abbuchung automatisch<br />

nach Sollstellung der Lohnsteueranmeldung, jedoch nicht vor dem Fälligkeitsdatum.<br />

Die Zahlung gilt auch bei späterer Buchung als rechtzeitig geleistet.<br />

Elektronische Lohnsteuer-Anmeldung<br />

Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Lohnsteuer-Anmeldung auf elektronischem<br />

Weg dem Finanzamt zu übermitteln. Dafür stellt die Finanzverwaltung<br />

das kostenlose Programm „Elster-Formular“ (www.elster.de) zur Verfügung.<br />

Voraussetzung für die elektronische Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung ist:<br />

- ein PC mit Internetanschluss,<br />

- die Software des im Internet kostenlos herunterladbaren Programms „Elster-<br />

Formular“.<br />

Ausnahme:<br />

Ist einem Verein als Arbeitgeber die Schaffung der technischen Voraussetzungen<br />

für die elektronische Übermittlung der Lohnsteuer-Anmeldung nicht zuzumuten,<br />

kann das Finanzamt auf Antrag zulassen, dass die Lohnsteuer-Anmeldungen<br />

weiterhin in herkömmlicher Weise - auf Papier oder per Telefax - abgegeben<br />

werden.<br />

Führung <strong>und</strong> Abschluss des Lohnkontos<br />

Für jeden Arbeitnehmer ist ein Lohnkonto zu führen. In das Lohnkonto sind alle für<br />

den Lohnsteuerabzug relevanten Daten einzutragen, um den zutreffenden Lohnsteuerabzug<br />

zu dokumentieren <strong>und</strong> die Voraussetzungen für das Ausfüllen der<br />

Lohnsteuerbescheinigung zu schaffen.<br />

86<br />

<strong>Vereine</strong> <strong>und</strong> <strong>Steuern</strong>

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