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Vereine und Steuern - Landessportbund Bremen e.V.

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Ein nützliches Büchlein für jeden Verein<br />

Diese Broschüre soll Interessierten, die vielleicht bereits in einem Verein oder<br />

einer Stiftung tätig ist oder sich mit dem Gedanken tragen, einen Verein zu gründen,<br />

als einfacher steuerlicher Wegweiser dienen.<br />

Sie kann helfen, sich sachk<strong>und</strong>ig zu machen <strong>und</strong> sollte deshalb als „kleines Nachschlagebüchlein“<br />

in keinem Verein fehlen.<br />

1<br />

Bedeutung der Gemeinnützigkeit<br />

Steuervergünstigungen - <strong>und</strong> mehr !<br />

Für die Frage, ob <strong>und</strong> in welchem Umfang <strong>Steuern</strong> zu entrichten sind, sind der<br />

Vereinszweck <strong>und</strong> die Betätigung des Vereins entscheidend. Denn auch <strong>Vereine</strong><br />

unterliegen gr<strong>und</strong>sätzlich der Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatz- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>steuer,<br />

werden ggf. zur Gr<strong>und</strong>erwerb-, Erbschaft- <strong>und</strong> Schenkungsteuer, Kraftfahrzeugsteuer<br />

oder Lotteriesteuer herangezogen <strong>und</strong> müssen als Arbeitgeber Lohnsteuer<br />

einbehalten.<br />

Da die <strong>Vereine</strong> für das Gemeinschaftsleben von großer Bedeutung sind, hat der<br />

Gesetzgeber zahlreiche steuerliche Vergünstigungen für gemeinnützige <strong>Vereine</strong><br />

geschaffen. Auch wer diese <strong>Vereine</strong> finanziell mit Spenden unterstützt, wird steuerlich<br />

entlastet.<br />

Die meisten Vergünstigungen für <strong>Vereine</strong> setzen voraus, dass der Verein gemeinnützig<br />

ist. Mit der Gemeinnützigkeit sind Steuervergünstigungen bei allen wichtigen<br />

Steuerarten verb<strong>und</strong>en:<br />

• Bei der Körperschaft- <strong>und</strong> Gewerbesteuer Steuerfreiheit der Erträge aus der<br />

Vermögensverwaltung <strong>und</strong> aus Zweckbetrieben, Steuerfreiheit der Erträge<br />

von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die keine Zweckbetriebe sind, aber<br />

nur Einnahmen bis 35.000 € erzielen;<br />

• bei der Umsatzsteuer ermäßigter Steuersatz für Umsätze der Vermögensverwaltung<br />

<strong>und</strong> der Zweckbetriebe;<br />

• bei der Gr<strong>und</strong>steuer sowie der Erbschaft- <strong>und</strong> Schenkungsteuer Steuerfreiheit;<br />

• bei der Einkommensteuer Steuerfreiheit für Aufwandsentschädigungen bis<br />

2.100 € oder ein Freibetrag i. H. v. 500 € im Jahr bei bestimmten nebenberuflichen<br />

Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich.<br />

Auch die Finanzierung der <strong>Vereine</strong> wird steuerlich begünstigt. Ein gemeinnütziger<br />

Verein ist zum Empfang von Spenden berechtigt, die beim Spender steuerlich abziehbar<br />

sind. Unter Umständen sind auch Mitgliedsbeiträge steuerlich abziehbar.<br />

<strong>Vereine</strong> <strong>und</strong> <strong>Steuern</strong> 7

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