Vereine und Steuern - Landessportbund Bremen e.V.
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Umsatzsteuer<br />
Weiterhin hat der Verein als Unternehmer ein Doppel der Rechnung, die er selbst<br />
oder ein Dritter in seinem Namen <strong>und</strong> für seine Rechnung ausgestellt hat, sowie<br />
alle Rechnungen, die er erhalten oder die ein Leistungsempfänger ausgestellt hat,<br />
zehn Jahre aufzubewahren.<br />
Die Nichtaufbewahrung der Rechnungen sowie die Nichtbeachtung der Verpflichtung<br />
zur Rechnungserteilung kann eine Ordnungswidrigkeit i. S. d. § 26a UStG<br />
darstellen.<br />
Voranmeldungen <strong>und</strong> Steuererklärungen<br />
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<strong>Vereine</strong>, die steuerpflichtige Umsätze erzielen, müssen - sofern sie nicht unter die<br />
Kleinunternehmerregelung fallen - die abzuführende Umsatzsteuer bereits während<br />
des Jahres nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem<br />
Weg anmelden <strong>und</strong> an das zuständige Finanzamt abführen <strong>und</strong> zwar:<br />
• monatlich<br />
bis zum 10. des folgenden Monats, wenn es sich um das Jahr der Aufnahme<br />
der unternehmerischen Tätigkeit <strong>und</strong> des auf den Beginn der unternehmerischen<br />
Tätigkeit folgenden Jahres handelt<br />
oder<br />
wenn die abzuführende Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr<br />
mehr als 7.500 € betragen hat;<br />
• vierteljährlich<br />
bis zum 10.04., 10.07., 10.10. <strong>und</strong> 10.01., wenn die abzuführende Umsatzsteuer<br />
für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 7.500 € betragen<br />
hat.<br />
Maßgebend ist hierbei die so genannte Zahllast, d.h. der Unterschiedsbetrag<br />
zwischen der Umsatzsteuer (Ausgangsumsatzsteuer) <strong>und</strong> der Vorsteuer.<br />
Die Fristen für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen <strong>und</strong> für die Entrichtung<br />
der Vorauszahlungen verlängern sich jeweils um einen Monat, wenn der<br />
Verein beim Finanzamt einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellt. Auch dieser<br />
Antrag ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Wege zu<br />
stellen.<br />
Informationen zur Verfahrensbeschreibung <strong>und</strong> zur Datenfernübermittlung der<br />
elektronischen Umsatzsteuer-Voranmeldungen erhalten Sie über das von der Finanzverwaltung<br />
kostenlos zur Verfügung gestellte Programm „Elster-Formular“<br />
(www.elster.de).<br />
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<strong>Vereine</strong> <strong>und</strong> <strong>Steuern</strong>