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Vereine und Steuern - Landessportbund Bremen e.V.

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Körperschaftsteuer<br />

• Werkstätten für Behinderte;<br />

• Lotterien <strong>und</strong> Ausspielungen (Tombola, Versteigerung, Losverkauf), wenn sie<br />

mit Genehmigung der zuständigen Behörden zu ausschließlich gemeinnützigen,<br />

mildtätigen oder kirchlichen Zwecken veranstaltet werden;<br />

• Volkshochschulen <strong>und</strong> ähnliche Bildungseinrichtungen;<br />

• kulturelle Einrichtungen, wie Museen, Theater, <strong>und</strong> kulturelle Veranstaltungen,<br />

wie Konzerte, Kunstausstellungen (wenn die Förderung der Kultur Satzungszweck<br />

des Vereins ist); nicht zu diesem Zweckbetrieb gehört der Verkauf von<br />

Speisen <strong>und</strong> Getränken.<br />

5<br />

Der - steuerpflichtige - wirtschaftliche Geschäftsbetrieb<br />

Die Überschüsse aus einem steuerpflichtigen<br />

wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb<br />

(„Nichtzweckbetrieb“) unterliegen, wie bei<br />

nicht gemeinnützigen <strong>Vereine</strong>n, gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

der Körperschaftsteuer. Dies gebietet der<br />

Gr<strong>und</strong>satz der Wettbewerbsgleichheit.<br />

Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe sind beispielsweise:<br />

• Sportliche Veranstaltungen (wenn sie nicht als Zweckbetrieb zu behandeln<br />

sind);<br />

• Verkauf von Speisen <strong>und</strong> Getränken;<br />

• gesellige Veranstaltungen, für die Eintrittsgeld erhoben wird.<br />

Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Teilnehmer Vereinsmitglieder oder<br />

Nichtmitglieder sind;<br />

• st<strong>und</strong>enweise Vermietung von Sportanlagen <strong>und</strong> Sportgeräten an Nichtmitglieder;<br />

• Vereinsgaststätten, Erfrischungshallen usw. in Vereinsregie;<br />

• Verkauf von Sportartikeln;<br />

• Werbung, die der Verein selbst gestaltet, in Vereinszeitschriften, Programmheften,<br />

auf dem Sportplatz. Trikotwerbung ist in jedem Fall Nichtzweckbetrieb,<br />

auch soweit sie im Zusammenhang mit der steuerbegünstigten Tätigkeit stattfindet;<br />

• Sammlung <strong>und</strong> Verwertung von Altmaterialien zur Mittelbeschaffung;<br />

• Veranstaltung von Basaren, Flohmärkten <strong>und</strong> Straßenfesten.<br />

<strong>Vereine</strong> <strong>und</strong> <strong>Steuern</strong> 47

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