Vereine und Steuern - Landessportbund Bremen e.V.
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Körperschaftsteuer<br />
• Werkstätten für Behinderte;<br />
• Lotterien <strong>und</strong> Ausspielungen (Tombola, Versteigerung, Losverkauf), wenn sie<br />
mit Genehmigung der zuständigen Behörden zu ausschließlich gemeinnützigen,<br />
mildtätigen oder kirchlichen Zwecken veranstaltet werden;<br />
• Volkshochschulen <strong>und</strong> ähnliche Bildungseinrichtungen;<br />
• kulturelle Einrichtungen, wie Museen, Theater, <strong>und</strong> kulturelle Veranstaltungen,<br />
wie Konzerte, Kunstausstellungen (wenn die Förderung der Kultur Satzungszweck<br />
des Vereins ist); nicht zu diesem Zweckbetrieb gehört der Verkauf von<br />
Speisen <strong>und</strong> Getränken.<br />
5<br />
Der - steuerpflichtige - wirtschaftliche Geschäftsbetrieb<br />
Die Überschüsse aus einem steuerpflichtigen<br />
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb<br />
(„Nichtzweckbetrieb“) unterliegen, wie bei<br />
nicht gemeinnützigen <strong>Vereine</strong>n, gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
der Körperschaftsteuer. Dies gebietet der<br />
Gr<strong>und</strong>satz der Wettbewerbsgleichheit.<br />
Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe sind beispielsweise:<br />
• Sportliche Veranstaltungen (wenn sie nicht als Zweckbetrieb zu behandeln<br />
sind);<br />
• Verkauf von Speisen <strong>und</strong> Getränken;<br />
• gesellige Veranstaltungen, für die Eintrittsgeld erhoben wird.<br />
Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Teilnehmer Vereinsmitglieder oder<br />
Nichtmitglieder sind;<br />
• st<strong>und</strong>enweise Vermietung von Sportanlagen <strong>und</strong> Sportgeräten an Nichtmitglieder;<br />
• Vereinsgaststätten, Erfrischungshallen usw. in Vereinsregie;<br />
• Verkauf von Sportartikeln;<br />
• Werbung, die der Verein selbst gestaltet, in Vereinszeitschriften, Programmheften,<br />
auf dem Sportplatz. Trikotwerbung ist in jedem Fall Nichtzweckbetrieb,<br />
auch soweit sie im Zusammenhang mit der steuerbegünstigten Tätigkeit stattfindet;<br />
• Sammlung <strong>und</strong> Verwertung von Altmaterialien zur Mittelbeschaffung;<br />
• Veranstaltung von Basaren, Flohmärkten <strong>und</strong> Straßenfesten.<br />
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