Vereine und Steuern - Landessportbund Bremen e.V.
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Gr<strong>und</strong>steuer <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>erwerbsteuer<br />
Gr<strong>und</strong>erwerbsteuer<br />
Das b<strong>und</strong>eseinheitliche Gr<strong>und</strong>erwerbsteuergesetz kennt keine spezielle Befreiung<br />
für Gr<strong>und</strong>stückserwerbe durch <strong>Vereine</strong> (einschließlich der gemeinnützigen <strong>Vereine</strong>).<br />
Die Gr<strong>und</strong>erwerbsteuer beträgt 3,5 Prozent der Bemessungsgr<strong>und</strong>lage. Das ist in<br />
der Regel der Wert der Gegenleistung. Als Gegenleistung gilt z. B. bei einem Kauf<br />
der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen<br />
(z. B. Übernahme von Gr<strong>und</strong>pfandrechten) <strong>und</strong> der dem Verkäufer vorbehaltenen<br />
Nutzungen (z.B. Wohnungsrecht).<br />
In Ausnahmefällen wird der Gr<strong>und</strong>stückswert oder der Gr<strong>und</strong>besitzwert der Besteuerung<br />
zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />
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Für die Gr<strong>und</strong>erwerbsteuer ist für in <strong>Bremen</strong> belegene Gr<strong>und</strong>stücke das Finanzamt<br />
<strong>Bremen</strong>-Mitte <strong>und</strong> für in Bremerhaven belegene Gr<strong>und</strong>stücke das Finanzamt<br />
Bremerhaven zuständig.<br />
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<strong>Vereine</strong> <strong>und</strong> <strong>Steuern</strong>