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Vereine und Steuern - Landessportbund Bremen e.V.

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Spenden <strong>und</strong> Mitgliedsbeiträge<br />

Zuwendungen sind bis zu 20 v. H. des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu<br />

4 v. T. der Summe der gesamten Umsätze <strong>und</strong> der im Kalenderjahr aufgewendeten<br />

Löhne <strong>und</strong> Gehälter abziehbar.<br />

Zusätzlich zu diesen Beträgen können Spenden i. H. v. 1 Mio. € in den Vermögensstock<br />

einer Stiftung des öffentlichen Rechts oder einer nach § 5 Abs. 1 Nr. 9<br />

des Körperschaftsteuergesetzes steuerbefreiten Stiftung des privaten Rechts auf<br />

Antrag des Steuerpflichtigen innerhalb von 10 Jahren vom Einkommen abgezogen<br />

werden. Innerhalb des Zehnjahreszeitraums kann der Betrag nur einmal in<br />

Anspruch genommen werden.<br />

4<br />

Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung)<br />

Damit Spenden <strong>und</strong> Mitgliedsbeiträge von der Steuer abgesetzt werden können,<br />

muss der Spender oder das Mitglied seinem Finanzamt mit der Steuererklärung<br />

eine Zuwendungsbestätigung vorlegen. Die Bestätigung muss unter Verwendung<br />

einer förmlichen (von einer zeichnungsberechtigten Person unterschriebenen) Zuwendungsbestätigung<br />

nach amtlich vorgeschriebenem Muster erfolgen. Die Zuwendungsbestätigung<br />

darf eine DIN A 4-Seite nicht überschreiten. Für <strong>Vereine</strong> gibt<br />

es zwei unterschiedliche Muster, je nachdem, ob<br />

• Mitgliedsbeiträge <strong>und</strong> andere Geldzuwendungen oder<br />

• Sachzuwendungen<br />

zu bestätigen sind.<br />

Gr<strong>und</strong>satz:<br />

Kein Abzug von Spenden <strong>und</strong> Mitgliedsbeiträgen ohne Zuwendungsbestätigung.<br />

Die Zuwendungsbestätigungen werden von den gemeinnützigen <strong>Vereine</strong>n ausgestellt.<br />

Damit der Spender oder das Mitglied bei seiner Einkommensteuer-Veranlagung<br />

keinen „Ärger“ mit dem Finanzamt bekommt, müssen die <strong>Vereine</strong> die Ausstellung<br />

von Zuwendungsbestätigungen ernst nehmen. Dies gebietet nicht nur die<br />

Klugheit, sondern auch die Vorsicht. Werden Zuwendungsbestätigungen unrichtig<br />

ausgestellt (oder Zuwendungen fehlverwendet), können Verein <strong>und</strong> verantwortliche<br />

Vorstandsmitglieder in Haftung genommen werden.<br />

Bitte beachten:<br />

Enttäuschen Sie nicht das Vertrauen der Spender <strong>und</strong> Mitglieder. Stellen Sie<br />

nur ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigungen aus!<br />

<strong>Vereine</strong> <strong>und</strong> <strong>Steuern</strong> 31

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