Vereine und Steuern - Landessportbund Bremen e.V.
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Spenden <strong>und</strong> Mitgliedsbeiträge<br />
Zuwendungen sind bis zu 20 v. H. des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu<br />
4 v. T. der Summe der gesamten Umsätze <strong>und</strong> der im Kalenderjahr aufgewendeten<br />
Löhne <strong>und</strong> Gehälter abziehbar.<br />
Zusätzlich zu diesen Beträgen können Spenden i. H. v. 1 Mio. € in den Vermögensstock<br />
einer Stiftung des öffentlichen Rechts oder einer nach § 5 Abs. 1 Nr. 9<br />
des Körperschaftsteuergesetzes steuerbefreiten Stiftung des privaten Rechts auf<br />
Antrag des Steuerpflichtigen innerhalb von 10 Jahren vom Einkommen abgezogen<br />
werden. Innerhalb des Zehnjahreszeitraums kann der Betrag nur einmal in<br />
Anspruch genommen werden.<br />
4<br />
Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung)<br />
Damit Spenden <strong>und</strong> Mitgliedsbeiträge von der Steuer abgesetzt werden können,<br />
muss der Spender oder das Mitglied seinem Finanzamt mit der Steuererklärung<br />
eine Zuwendungsbestätigung vorlegen. Die Bestätigung muss unter Verwendung<br />
einer förmlichen (von einer zeichnungsberechtigten Person unterschriebenen) Zuwendungsbestätigung<br />
nach amtlich vorgeschriebenem Muster erfolgen. Die Zuwendungsbestätigung<br />
darf eine DIN A 4-Seite nicht überschreiten. Für <strong>Vereine</strong> gibt<br />
es zwei unterschiedliche Muster, je nachdem, ob<br />
• Mitgliedsbeiträge <strong>und</strong> andere Geldzuwendungen oder<br />
• Sachzuwendungen<br />
zu bestätigen sind.<br />
Gr<strong>und</strong>satz:<br />
Kein Abzug von Spenden <strong>und</strong> Mitgliedsbeiträgen ohne Zuwendungsbestätigung.<br />
Die Zuwendungsbestätigungen werden von den gemeinnützigen <strong>Vereine</strong>n ausgestellt.<br />
Damit der Spender oder das Mitglied bei seiner Einkommensteuer-Veranlagung<br />
keinen „Ärger“ mit dem Finanzamt bekommt, müssen die <strong>Vereine</strong> die Ausstellung<br />
von Zuwendungsbestätigungen ernst nehmen. Dies gebietet nicht nur die<br />
Klugheit, sondern auch die Vorsicht. Werden Zuwendungsbestätigungen unrichtig<br />
ausgestellt (oder Zuwendungen fehlverwendet), können Verein <strong>und</strong> verantwortliche<br />
Vorstandsmitglieder in Haftung genommen werden.<br />
Bitte beachten:<br />
Enttäuschen Sie nicht das Vertrauen der Spender <strong>und</strong> Mitglieder. Stellen Sie<br />
nur ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigungen aus!<br />
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