Vereine und Steuern - Landessportbund Bremen e.V.
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Körperschaftsteuer<br />
Beispiel:<br />
Ein gemeinnütziger Hockeyverein hat folgende Bruttoeinnahmen:<br />
• Mitgliedsbeiträge 15.000 €<br />
• Spenden 5.000 €<br />
• Eintrittsgelder/Meisterschaftsspiele 20.500 €<br />
• Ablösezahlungen 5.000 €<br />
• Verkauf von Speisen <strong>und</strong> Getränken während der Spiele 10.500 €<br />
• vom Verein selbst betriebene Werbung während der Spiele 5.000 €<br />
5<br />
Steuerliche Behandlung<br />
Die sportlichen Veranstaltungen sind als ein Zweckbetrieb zu behandeln.<br />
• Die für die Ermittlung der Zweckbetriebsgrenze zu berücksichtigenden<br />
Bruttoeinnahmen betragen 25.500 € (Eintrittsgelder 20.500 € + Ablösezahlungen<br />
5.000 €); die Zweckbetriebsgrenze von 35.000 € wird nicht überschritten.<br />
• Mitgliedsbeiträge <strong>und</strong> Spenden gehören zum ideellen Bereich <strong>und</strong> sind<br />
nicht zu berücksichtigen.<br />
• Der Verkauf von Speisen <strong>und</strong> Getränken sowie die Werbung sind gesonderte<br />
Nichtzweckbetriebe; die Einnahmen sind bei der Ermittlung der<br />
Zweckbetriebsgrenze nicht zu berücksichtigen. Auch insoweit fällt keine<br />
Körperschaftsteuer an, weil die Einnahmen aus den steuerpflichtigen wirtschaftlichen<br />
Geschäftsbetrieben mit 15.500 € die Besteuerungsgrenze von<br />
35.000 € nicht übersteigen.<br />
Die folgenden Schaubilder geben einen Überblick über die verschiedenen Optionsmöglichkeiten<br />
bei Jahreseinnahmen aus sportlichen Veranstaltungen von unter<br />
oder über 35.000 € <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>enen steuerlichen Folgen <strong>und</strong> Möglichkeiten.<br />
<strong>Vereine</strong> <strong>und</strong> <strong>Steuern</strong> 49