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Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region ...

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2 Freiraumgliederung, -entwicklung und -funktionen - 101 -<br />

2.5.2 Denkmalschutz<br />

2.5.2 Denkmalschutz<br />

Vorbemerkung:<br />

(1) Das im LEPro in § 24 Abs. 7 dem Sachgebiet „Städtebau und Wohnungswesen“ zugeordnete<br />

allgemeine Ziel des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege − Erhaltung und Nutzung sowie<br />

eine angemessene Gestaltung ihrer Umgebung − kann nicht ausschließlich auf Siedlungsbereiche<br />

beschränkt wer<strong>den</strong>. Die Schwerpunkte <strong>den</strong>kmalpflegerischen Interesses betreffen auch<br />

Denkmale und Denkmalbereiche im Freiraum und Anlagen des Verkehrs und der Versorgung.<br />

Ziel 1 Allgemeine Ziele des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sind<br />

- Erhaltung und Pflege der Bau<strong>den</strong>kmäler, Denkmalbereiche auch des<br />

Verkehrs und der Versorgung im Sinne von § 2 DSchG (Denkmalschutzgesetz)<br />

und Bewahrung und Berücksichtigung ihrer baulichen, nutzungsbedingten<br />

und orts- oder landschaftsgestalterischen historischen Eigenarten sowie<br />

räumlichen Einbindungen bei nachfolgen<strong>den</strong> Planungen;<br />

- Erhaltung und Pflege der regionaltypischen, charakteristischen und<br />

i<strong>den</strong>titätsstiften<strong>den</strong> Siedlungsformen, -grundrisse und Ortsbilder und Bedeutungsinhalte<br />

sowie bedeutungsrelevanter Freiräume (z.B. Garten-,<br />

Friedhofs- und Parkanlagen oder Wirtschaftsgärten und Obstwiesen);<br />

- Erhaltung, Pflege und Entwicklung regionaltypischer und i<strong>den</strong>titätsstiftender<br />

wertvoller Kulturlandschaftsbereiche;<br />

- Erhaltung von Sichtbezügen und orts-, stadt- oder landschaftsbildprägen<strong>den</strong><br />

Eigenschaften.<br />

Ziel 2 Allgemeines Ziel der Bo<strong>den</strong><strong>den</strong>kmalpflege ist der Schutz, die Erfassung (zum Zweck<br />

der Erhaltung) und der Erhalt des archäologischen Inventars der Kulturlandschaft.<br />

Erläuterung:<br />

(1) Die Ziele des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sind entsprechend der Vorgaben der<br />

<strong>für</strong> die räumliche Planung maßgeblichen Gesetze in Verbindung mit dem DSchG NW durch<br />

frühzeitige Einbindung und sachgerechte Berücksichtigung bei der Fach- und Bauleitplanung<br />

in diese einzubringen und in die Abwägung einzustellen.<br />

(2) Während die flächendeckende Ermittlung, Beschreibung und Bewertung sowie die Sicherung<br />

im Sinne von § 2 DSchG <strong>für</strong> die obertägigen Objekte und Bereiche des Denkmalschutzes und<br />

der Denkmalpflege weit fortgeschritten ist, konnten die Bo<strong>den</strong><strong>den</strong>kmäler nur sporadisch<br />

erfasst wer<strong>den</strong>.<br />

(3) Durch <strong>den</strong> starken Veränderungsdruck, sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum,<br />

sind die Bo<strong>den</strong><strong>den</strong>kmäler besonders gefährdet. Die Konfliktsituation wird oft dadurch<br />

verschärft, dass wichtige archäologische Funde und Befunde beispielsweise erst während<br />

laufender Baumaßnahmen aufgedeckt und bekannt wer<strong>den</strong>.

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