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Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region ...

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2 Freiraumgliederung, -entwicklung und -funktionen - 80 -<br />

2.3.1 Waldbereiche<br />

stabiler und leistungsstarker Wälder, die ihre vielfältigen Funktionen auf Dauer<br />

erfüllen können.<br />

Dabei sind Schadwirkungen auf forstwirtschaftlich genutzte Flächen, z.B.<br />

Grundwasserabsenkungen und Bergsenkungen, zu berücksichtigen.<br />

Ziel 2 In <strong>den</strong> Waldbereichen sind die Arbeits- und Produktionsbedingungen der forstwirtschaftlichen<br />

Betriebe zu erhalten und so zu entwickeln, dass sie eine<br />

gleichermaßen ökonomisch wie ökologisch orientierte, auf Nachhaltigkeit ausgerichtete<br />

Forstwirtschaft ermöglichen. Ziel ist es, die existenz- und entwicklungsfähigen<br />

Betriebe im Plangebiet zu erhalten, zu entwickeln und zu fördern, um die<br />

Funktionsfähigkeit des ländlichen Raumes im Spannungsfeld der vielfältigen<br />

Raumansprüche sicherzustellen.<br />

Ziel 3 Zur Überwindung ökonomischer und ökologischer Konflikte sollte vorrangig der<br />

Weg der Kooperation gesucht wer<strong>den</strong>.<br />

Ziel 4 Für die Inanspruchnahme von Waldbereichen durch Planungen und Maßnahmen,<br />

die die Ziele <strong>für</strong> Waldbereiche beeinträchtigen sowie <strong>für</strong> ggf. erforderlichen<br />

Ausgleich und Ersatz gelten die Regelungen des LEP NRW <strong>für</strong> Waldgebiete<br />

(s. LEP B.III.3.21 bis 3.23). Bei der Entscheidung nach diesen Regelungen ist zu<br />

berücksichtigen, welche Bedeutung der betroffene Wald <strong>für</strong> die Leistungsfähigkeit<br />

des Naturhaushalts, die Holzerzeugung, das Landschaftsbild, die Erholung oder <strong>den</strong><br />

Immissionsschutz hat.<br />

Ziel 5 Ersatzaufforstungen müssen nach Standort, Art, ökologischer Wertigkeit, Umfang<br />

und Zeitrahmen das eingetretene bzw. zu erwartende Flächen- und Funktionsdefizit<br />

kompensieren. Besonders strenge Maßstäbe sind dabei in <strong>den</strong> waldarmen <strong>Region</strong>en<br />

anzulegen sowie dort, wo das Verhältnis Waldfläche pro Einwohner besonders<br />

ungünstig ist. Hinsichtlich der Beschränkungen bei der Wahl des Standortes wird<br />

auf Ziel 6 verwiesen.<br />

Ziel 6 In <strong>den</strong> Waldbereichen, insbesondere in waldarmen Gebieten, ist eine<br />

Waldvermehrung verstärkt anzustreben, soweit dies nicht zu einer Beeinträchtigung<br />

ökologisch wertvoller Biotope, des Landschaftsbildes oder landschaftstypischer<br />

offener Talbereiche, zu einer Behinderung von Pflegezielen oder zu einer<br />

Verschlechterung der luft- und klimahygienischen Situation in <strong>den</strong> Siedlungen<br />

führen würde oder durch andere Ziele ausgeschlossen ist. Auch außerhalb der<br />

zeichnerisch dargestellten Waldbereiche ist − insbesondere in waldarmen Gebieten −<br />

auf eine Waldvermehrung nach Maßgabe der Einschränkungen von Satz 1<br />

hinzuwirken.<br />

Bei geplanten Neuanlagen von Wald in Agrarbereichen sind dessen <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />

Naturhaushalt nachhaltige positive Wirkungen mit <strong>den</strong> Belangen der<br />

Landwirtschaft abzuwägen. Die Erfordernisse der landwirtschaftlichen Nutzung<br />

und die Entwicklungsperspektive der betroffenen Betriebe sind dabei angemessen zu<br />

berücksichtigen. Die Neuanlage von Wald ist auszuschließen, wenn <strong>den</strong> positiven

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