01.12.2012 Aufrufe

Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region ...

Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region ...

Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2 Freiraumgliederung, -entwicklung und -funktionen - 45 -<br />

2.2 Natur und Landschaft<br />

2.2 Natur und Landschaft<br />

Vorbemerkung:<br />

(1) Aus <strong>den</strong> in § 2 LEPro formulierten Grundsätzen zum Schutz der natürlichen<br />

Lebensgrundlagen entwickelt das LEPro in § 32 folgende Ziele <strong>für</strong> <strong>den</strong> Sachbereich<br />

Naturschutz und Landschaftspflege:<br />

Bei der räumlichen Entwicklung des Landes ist <strong>den</strong> Belangen von Naturschutz und<br />

Landschaftspflege Rechnung zu tragen.<br />

Im besiedelten und unbesiedelten Raum sind die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die<br />

Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und<br />

Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen, insbesondere durch<br />

eine umfassende Landschaftsplanung nachhaltig zu sichern und zu verbessern vor allem<br />

durch:<br />

- Festlegung von Bereichen mit naturschutzwürdigen Flächen und schutzwürdigen<br />

Biotopen,<br />

- Erhaltung gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensgemeinschaften,<br />

insbesondere durch Schutz, Pflege und Wiederherstellung ihrer Lebensräume,<br />

- Erhaltung bedeutsamer Landschaftsfaktoren, Landschaftsteile und Landschaftselemente,<br />

- Festlegung von Entwicklungszielen <strong>für</strong> die Landschaft, Anreicherung von struktur- und<br />

artenarmen Agrarbereichen mit naturnahen Regenerationsräumen sowie gliedern<strong>den</strong> und<br />

beleben<strong>den</strong> Elementen mit dem Ziel der Biotopvernetzung,<br />

- Wiederherstellung der landschaftlichen Ausstattung zur Verbesserung der Umweltbedingungen<br />

im Hinblick auf Naturhaushalt, Geländeklima, Immissionsschutz, Bo<strong>den</strong>schutz,<br />

Landschaftsbild und Erholungseignung,<br />

- Untersagung vermeidbarer Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, Ausgleich und<br />

Ersatz unvermeidbarer Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes.<br />

Die Inanspruchnahme von Naturschutzgebieten und schutzwürdigen Biotopen<br />

sowie deren Beeinträchtigung ist zu vermei<strong>den</strong>.<br />

(2) Zur Umsetzung der Ziele des LEPro <strong>für</strong> <strong>den</strong> Sachbereich Naturschutz und Landschaftspflege<br />

hat der LEP NRW die zeichnerische Darstellung von Gebieten <strong>für</strong> <strong>den</strong> Schutz der Natur und<br />

unter B.III.2.21 bis 2.27 folgende textliche Ziele entwickelt:<br />

Natur und Landschaft sind so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich<br />

wiederherzustellen, dass<br />

- die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,<br />

- die Regenerationsfähigkeit und Nutzbarkeit der Naturgüter,<br />

- die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume (Biotope)<br />

sowie<br />

- die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft<br />

nachhaltig gesichert wer<strong>den</strong>.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!