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Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region ...

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3 Infrastruktur - 126 -<br />

3.3.1 Abfallentsorgungsanlagen<br />

GEP-Nr. Standort AWP 1/00<br />

Band 2<br />

Anhang, Seite<br />

D.2.6<br />

V.2.1<br />

V.2.2<br />

1.2 Deponien <strong>für</strong> Gewerbeabfälle<br />

In<strong>den</strong><br />

2.1 Verbrennungsanlagen <strong>für</strong> Siedlungsabfälle<br />

Eschweiler-<br />

Weisweiler<br />

Düren-Merken<br />

Erläuterung der GEP Nr. (DN.n):<br />

D = Deponie<br />

V = Verbrennungsanlage<br />

N=2 = Standort im GEP <strong>Teilabschnitt</strong> <strong>Region</strong> Aachen<br />

n = laufende Standortnummer<br />

13<br />

AWP 8/98<br />

Zwischenbericht<br />

Seite<br />

40<br />

AEP 1/96<br />

Band 3<br />

Anhang, Seite<br />

Hinweis:<br />

Die Deponien und die Verbrennungsanlagen sind auch in einem Anhang des Textbandes abgebildet.<br />

(5) Die Deponiebereiche überlagern die zeichnerische Darstellung von Allgemeinen Freiraum-<br />

und Agrarbereichen oder Waldbereichen und BSLE. Diese Darstellungen orientieren sich an<br />

<strong>den</strong> anzustreben<strong>den</strong> Raumfunktionen. Bei der Rekultivierung der Deponieoberflächen wird<br />

nur in Einzelfällen eine normale land- oder forstwirtschaftliche Nutzung erreichbar sein. Im<br />

Allgemeinen wird weder Ackerland noch forstlicher Wirtschaftswald im eigentlichen Sinne<br />

entstehen. Hier ist eine Grünfläche mit Busch- und Baumbewuchs zu erwarten, die dem<br />

künstlichen Untergrund z.B. hinsichtlich der Durchwurzelungstiefe Rechnung trägt. In diesem<br />

Sinne sind die in <strong>den</strong> Deponiebereichen zeichnerisch dargestellten BSLE und Waldbereiche zu<br />

interpretieren.<br />

(6) Bei der Erstellung bzw. Fortschreibung der regionalen Gewerbeflächenkonzepte ist der<br />

voraussehbare Flächenbedarf <strong>für</strong> Abfallbehandlungsanlagen mit zu berücksichtigen. Die Ziele<br />

des Kapitels C.II. des LEP NRW fin<strong>den</strong> analog Anwendung.<br />

(7) Die Darstellung des Standortes D.2.5 der geplanten Reststoffdeponie „Aachen II“ in<br />

Eschweiler-Neulohn dient der vorsorglichen Sicherung eines der letzten geeigneten Standorte<br />

im <strong>Regierungsbezirk</strong> <strong>Köln</strong>.<br />

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