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Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region ...

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3. Infrastruktur - 127 -<br />

3.3.2 Abwasserbehandlungs- und Abwasserreinigungsanlagen<br />

3.3.2 Abwasserbehandlungs- und Abwasserreinigungsanlagen<br />

Vorbemerkung:<br />

(1) Gemäß § 33 LEPro sind die wasserwirtschaftlichen Erfordernisse und die angestrebte<br />

Entwicklung der räumlichen Struktur des Landes miteinander in Einklang zu bringen, wobei<br />

u.a. die Reinhaltung der Gewässer zu berücksichtigen ist. Es ist sicherzustellen, dass die<br />

notwendigen Freiflächen <strong>für</strong> Abwasseranlagen erhalten bleiben.<br />

(2) Zur Umsetzung dieses LEPro-Zieles im GEP ist gemäß der 3. DVO zum LPlG die<br />

zeichnerische Darstellung von solchen Abwasserbehandlungsanlagen vorgesehen, die einer<br />

Zulassung nach § 18c des Wasserhaushaltsgesetzes bedürfen. Dabei handelt es sich um<br />

Abwasserbehandlungsanlagen, die <strong>für</strong> organisch belastetes Abwasser von mehr als<br />

3000 kg/d BSB5 8 (roh) oder <strong>für</strong> anorganisch belastetes Abwasser von mehr als<br />

1500 Kubikmeter Abwasser in zwei Stun<strong>den</strong> (ausgenommen Kühlwasser) ausgelegt sind.<br />

Ziel 1 Der Flächenbedarf der zeichnerisch dargestellten Abwasserbehandlungsanlagen<br />

einschließlich ausreichender Flächen zur landschaftlichen Einbindung und die<br />

Erfordernisse des Immissionsschutzes sind bei raumbeanspruchen<strong>den</strong> Planungen<br />

und Maßnahmen zu beachten. Bei der Standortsuche <strong>für</strong> Abwasserbehandlungsanlagen<br />

sind die Belange des Biotop- und Artenschutzes in <strong>den</strong> Auen besonders zu<br />

beachten.<br />

Ziel 2 Die planerischen Voraussetzungen <strong>für</strong> neue Baurechte sollen nur dann geschaffen<br />

wer<strong>den</strong>, wenn eine schadlose Abwasserbehandlung gewährleistet ist, die<br />

Gewässergüte dabei nicht verschlechtert wird und die zusätzliche Abwassermenge<br />

das Leistungsvermögen der Gewässer nicht überfordert.<br />

Erläuterung:<br />

(1) Folgende Abwasserbehandlungs- und Abwasserreinigungsanlagen sind zeichnerisch<br />

dargestellt:<br />

GEP-Nr. Name der Abwasserbehandlungs-<br />

und Abwasserreinigungsanlage<br />

A2.1<br />

A2.2<br />

Kreis Heinsberg<br />

Wegberg-Mitte<br />

Hückelhoven-Ratheim<br />

Standort/Gemeinde<br />

Wegberg-Mitte<br />

Hückelhoven-Ratheim<br />

8 BSB5 = Biochemischer Sauerstoffbedarf; Maßzahl <strong>für</strong> die Menge an gelöstem Sauerstoff, die zum biologischen<br />

Abbau organischer Stoffe im Abwasser benötigt wird. Als Kennzahl wird meistens der BSB 5 angegeben. Dieser<br />

gibt die Menge Sauerstoff in mg/l an, die Bakterien und andere Kleinstlebewesen in einer Wasserprobe während 5<br />

Tagen bei 20 ° Celsius beim biologischen Abbau verbrauchen.

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