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Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region ...

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3 Infrastruktur - 113 -<br />

3.1.3 Straßenverkehr<br />

3.1.3 Straßenverkehr<br />

Vorbemerkung:<br />

(1) Die zeichnerisch dargestellten „Straßen <strong>für</strong> <strong>den</strong> vorwiegend großräumigen Verkehr“ sind<br />

entsprechend klassifizierte Straßen, die in der Regel Elemente der großräumigen<br />

Entwicklungsachsen des LEP NRW sind. Als Verbindungen der Oberzentren und Metropolregionen<br />

im deutschen und europäischen Raum haben sie <strong>den</strong> Fernverkehr aufzunehmen. Die<br />

„Straßen <strong>für</strong> <strong>den</strong> überwiegend regionalen und überregionalen Verkehr“ ergänzen das Netz der<br />

Straßen <strong>für</strong> <strong>den</strong> vorwiegend großräumigen Verkehr über die dargestellten Anschluss-Stellen.<br />

Sie verbin<strong>den</strong> die Siedlungsbereiche untereinander und mit <strong>den</strong> Entwicklungsschwerpunkten,<br />

sonstigen aufkommensstarken Verkehrsziel- und -quellbereichen sowie <strong>den</strong> Schnittstellen mit<br />

anderen Verkehrsträgern (z.B. Güterverkehrszentren, Flughäfen, Häfen, Bahnhöfen).<br />

(2) Grundlagen der Straßendarstellungen sind<br />

- die gesetzlichen Bedarfspläne des Bundes und des Landes NRW, die zusammen mit <strong>den</strong><br />

bestehen<strong>den</strong> Bundesfern- und Landesstraßen zu einem schlüssigen Netz verknüpft sind,<br />

sowie<br />

- regionalplanerisch notwendige Ergänzungen in Konkretisierung der Vorgaben aus dem<br />

LEPro und dem LEP NRW.<br />

Soweit das regionalplanerisch darzustellende Straßennetz vom Braunkohlentagebau betroffen<br />

wird, sind die in <strong>den</strong> genehmigten Braunkohlenplänen enthaltenen Grobtrassen übernommen.<br />

(3) Das zeichnerisch dargestellte Straßennetz ist so konzipiert, dass die wichtigen<br />

raumbedeutsamen Funktionen und Bereiche im <strong>Regierungsbezirk</strong> <strong>Köln</strong> entsprechend der<br />

zentralörtlichen Gliederung des Landes miteinander verknüpft und in das übergeordnete Netz<br />

eingebun<strong>den</strong> sind. Die Netzdichte ist auf die da<strong>für</strong> notwendigen Verbindungen ausgerichtet.<br />

Die nicht dargestellten vorhan<strong>den</strong>en Bundes-, Landes- und Kreisstraßen haben danach<br />

ergänzende Verbindungs- bzw. Erschließungsfunktionen. Dies gilt insbesondere <strong>für</strong><br />

innerörtliche Straßenzüge, <strong>für</strong> die eine regionalplanerische Regelung im Allgemeinen nicht<br />

erforderlich ist. Unabhängig davon haben Bundesfernstraßen und Landesstraßen immer<br />

mindestens regionale Bedeutung. Sie sind einschließlich der regionalplanerisch erwünschten<br />

Netzergänzungen in der Erläuterungskarte abgedruckt.<br />

(4) Soweit Ortsumgehungen im Zuge von Kreis- oder Gemeindestraßen(planungen) in Betracht<br />

kommen, sind sie zusätzlich zu <strong>den</strong> ortsdurchqueren<strong>den</strong> Bundesfern- bzw. Landesstraßen<br />

dargestellt.<br />

(5) Bei der Netzdarstellung sind die gesetzlichen Straßenbedarfspläne einschließlich des<br />

„weiteren Bedarfs“ (Bund) bzw. der „Stufe 2“ (Land) wie folgt konkretisiert wor<strong>den</strong>:

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