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Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region ...

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2 Freiraumgliederung, -entwicklung und -funktionen - 51 -<br />

2.2.1 Bereiche <strong>für</strong> <strong>den</strong> Schutz Natur<br />

Unterlagen <strong>für</strong> <strong>den</strong> Nachweis, dass ein Vorhaben die BSN-Ziele nicht gefährdet, sind vom<br />

Vorhabensträger vorzulegen.<br />

(6) Natur- und landschaftsverträgliche Erholung sowie nach Art und Umfang naturverträgliche<br />

sportliche Nutzungen sind in BSN grundsätzlich zulässig. Gegebenenfalls hierzu notwendige<br />

Regelungen im Sinne des LEP-Zieles C.V.2.3 (s. Kap. 1.5.2) sind Gegenstand des<br />

fachplanerischen Verfahrens, in dem die Ziele <strong>für</strong> die betroffenen BSN zu beachten sind.<br />

(7) Der Planungsraum hat Anteil an <strong>den</strong> Großlandschaften Niederrheinische Bucht, Eifel,<br />

Niederrhein und <strong>den</strong> Ballungsräumen Rhein, Ruhr, Aachen, die insgesamt in 20 unterschiedlich<br />

strukturierte Landschaftsräume gegliedert sind. Diese einzelnen Landschaftsräume<br />

sind im Fachbeitrag der LÖBF hinsichtlich ihrer Naturausstattung, der Erholungsfunktionen,<br />

der Konflikte, des Leitbildes <strong>für</strong> die Landschaftsentwicklung und hinsichtlich konkreter<br />

Entwicklungsziele und Maßnahmen behandelt (s. auch zeichnerische Abgrenzung der Großlandschaften<br />

im Anhang).<br />

Die in <strong>den</strong> Großlandschaften dargestellten BSN und BSLE sind die räumlichen Schwerpunkte<br />

<strong>für</strong> die Umsetzung der textlichen GEP-Ziele in der Landschaftsplanung, durch sonstige<br />

fachliche Planungen, Programme und Maßnahmen.<br />

Den charakteristischen Gegebenheiten und unterschiedlichen Anforderungen der einzelnen<br />

Großlandschaften und ihrer Landschaftsräume kann die Fachplanung durch entsprechende<br />

fachliche Schwerpunkte bei der Umsetzung der Ziele Rechnung tragen. In der Gliederung<br />

unter <strong>den</strong> Aspekten Biotop- und Artenschutz sowie nachhaltige Nutzung lassen sich <strong>den</strong><br />

Großlandschaften folgende Schwerpunkte der Erhaltung und der Landschaftsentwicklung<br />

zuordnen:<br />

Großlandschaft Niederrheinische Bucht (soweit Plangebiet)<br />

Aspekt Biotop- und Artenschutz:<br />

Erhaltung und Entwicklung<br />

- vorhan<strong>den</strong>er Wälder (Schwerpunkt: Bürgewälder – bis zum Abbau der Braunkohle –,<br />

Stockheimer Wald, Vettweißer Busch, Rur- und Erftaue),<br />

- der Altarme, Altwasserreste, Tümpel und Kolke (Schwerpunkte: Rur- und Erftaue),<br />

- von Rot- und Neffelbach als naturnahe Fließgewässer,<br />

- von Feldgehölzen, Hecken und Gebüschen in der Jülicher und Zülpicher Börde, Hecken<br />

und Grünlandriegeln mit Kopfwei<strong>den</strong> in der Rur- und Erftaue,<br />

- der Obstwiesengürtel und ausgedehnten Gärten an <strong>den</strong> Dorfrändern insbesondere auch als<br />

Lebensraum <strong>für</strong> <strong>den</strong> Steinkauz (Schwerpunkte: Zülpicher Börde, Eifelrand, Jülich, Düren;<br />

regional bedeutsame Steinkauzvorkommen beispielhaft in <strong>den</strong> Dörfern Ederen,<br />

Gereonsweiler und Welz in der Stadt Linnich sowie Dürboslar, Freial<strong>den</strong>hoven und<br />

Siersdorf in der Gemeinde Al<strong>den</strong>hoven),<br />

- der noch vorhan<strong>den</strong>en Saumbiotope wie Feld-, Wiesen- und Wegraine, Uferstreifen,<br />

Brachen und Ruderalstellen,

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