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Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region ...

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2 Freiraumgliederung, -entwicklung und -funktionen - 64 -<br />

2.2.2 Bereiche <strong>für</strong> <strong>den</strong> Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung<br />

(6) Ein weiterer Bedarf zur Darstellung von BSLE ergibt sich aus Umfang und Schwere der<br />

− meist durch Eingriffe des Menschen verursachten − Landschaftsschä<strong>den</strong> und der<br />

Notwendigkeit und Möglichkeit der Biotopvernetzung sowie einer generellen ökologischen<br />

Aufwertung der Landschaft. Die Abgrenzung der Bereiche unter Pflege- und<br />

Sanierungsaspekten erfolgte nach <strong>den</strong> Kriterien<br />

- besonders gravierende Landschaftsschä<strong>den</strong>,<br />

- besonders weitgehende ökologische Verarmung der freien Landschaft,<br />

- besonders auffällige Störungen bzw. Mängel im Landschaftsbild.<br />

(7) Ein dritter Aspekt <strong>für</strong> die Darstellung der BSLE ist der Bedarf an Flächen <strong>für</strong><br />

Freizeitaktivitäten, Sport, Erholung und Frem<strong>den</strong>verkehr. Räume <strong>für</strong> Freizeitbetätigung und<br />

Erholung sind nach wie vor in erster Linie die Siedlungsbereiche. Großflächige Freizeiteinrichtungen<br />

im Siedlungsraum und großflächige Freizeiteinrichtungen im Freiraum wer<strong>den</strong> im<br />

Kapitel 1.5 gesondert behandelt.<br />

Mit <strong>den</strong> BSLE wer<strong>den</strong> unter dem Aspekt Freizeit und Erholung diejenigen Teile des<br />

Freiraumes erfasst, die speziell <strong>für</strong> die landschaftsorientierte Erholung, Sport- und Freizeitnutzung<br />

erhalten oder entwickelt wer<strong>den</strong> sollen. Die Abgrenzung der Bereiche unter<br />

Erholungsaspekten erfolgte nach <strong>den</strong> Kriterien<br />

- besondere Eignung,<br />

- Nachfrage Ortsansässiger aus <strong>den</strong> angrenzen<strong>den</strong> Siedlungsräumen,<br />

- Nachfrage von Gebietsfrem<strong>den</strong> im Rahmen von Wochenend- und Ferienerholung bzw.<br />

Frem<strong>den</strong>verkehr,<br />

- Eignung aufgrund des Landschaftsbildes und kulturlandschaftlicher Besonderheiten,<br />

- Entwicklungspotenzial der Landschaft und des Landschaftsbildes,<br />

- Empfindlichkeit der Landschaft.<br />

(8) Im Zuge der großräumigen Abgrenzung der BSLE konnten kleinere Siedlungen nicht<br />

ausgeschlossen wer<strong>den</strong>. Mit der BSLE-Darstellung wird in vorhan<strong>den</strong>e Baurechte nicht<br />

eingegriffen. Die differenzierende Abgrenzung z.B. bei der Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten<br />

ist Aufgabe der Fachplanung.<br />

Die BSLE sind nicht flächendeckend. Gleichwohl stehen die nicht als BSLE dargestellten<br />

Teile des Freiraums generell nicht <strong>für</strong> freiraumfremde Nutzungen zur Verfügung; sie sollen<br />

die im LEP NRW formulierten allgemeinen Freiraumfunktionen wahrnehmen.<br />

Ziel 1 In <strong>den</strong> Bereichen <strong>für</strong> <strong>den</strong> Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte<br />

Erholung (BSLE) sind die Bo<strong>den</strong>nutzungen und ihre Verteilung auf eine nachhaltige<br />

Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Leistungsfähigkeit des<br />

Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes sowie der Erholungseignung<br />

auszurichten. Im Einzelnen haben die BSLE der Sicherung bzw. Wiederherstellung<br />

oder Entwicklung<br />

- des wesentlichen Charakters der Landschaft, typischer Landschaftsstrukturen<br />

und Landschaftsbestandteile einschließlich der Bo<strong>den</strong><strong>den</strong>kmale, <strong>den</strong>kmalwerter<br />

Gehöfte und Weiler sowie charakteristischer Nutzungsformen,<br />

- landschaftstypischer Lebensräume und Aufbau eines Biotopverbundsystems,

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