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Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region ...

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2 Freiraumgliederung, -entwicklung und -funktionen - 67 -<br />

2.2.2 Bereiche <strong>für</strong> <strong>den</strong> Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung<br />

- Anlage und Sicherung von Wegeverbindungen bei neuen großflächigen Nutzungen (z.B.<br />

Golfplätze).<br />

(10) Die eingeschlossenen Wälder wer<strong>den</strong> in der Bauleitplanung als Wald dargestellt bzw.<br />

festgesetzt. Sie können, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind und die<br />

Eignung <strong>für</strong> Naherholungszwecke nicht anders sichergestellt wer<strong>den</strong> kann, gemäß § 50 LFoG<br />

zu Erholungswald erklärt wer<strong>den</strong>.<br />

(11) Bei <strong>den</strong> zu Naturparken erklärten Teilen der BSLE wird durch die Träger gewährleistet, dass<br />

die Ziele des GEP durch koordinierte Maßnahmenplanung gemeinsam mit <strong>den</strong> Gebietskörperschaften<br />

umgesetzt wer<strong>den</strong>.<br />

(12) Im Übrigen wer<strong>den</strong> die Planziele mit unterschiedlichen Schwerpunkten im Rahmen von<br />

Maßnahmen nach <strong>den</strong> aktuellen fachlichen Programmen verfolgt.<br />

(13) Die vorstehende Zusammenstellung ist nicht abschließend; sie zeigt beispielhaft<br />

Möglichkeiten auf, wie die Ziele erreicht wer<strong>den</strong> können. Auch landschaftspflegerische<br />

Begleitpläne zu Vorhaben wie Straßenbauten und anderen können geeignete Mittel hierzu<br />

sein.<br />

(14) Den charakteristischen Gegebenheiten und unterschiedlichen Anforderungen der einzelnen<br />

Großlandschaften und ihrer Landschaftsräume wird durch entsprechende fachliche<br />

Schwerpunkte bei der Umsetzung der Ziele durch die Fachplanung Rechnung getragen. Auf<br />

die diesbezüglichen Ausführungen im Kapitel 2.2.1 unter Erläuterung (7) wird hingewiesen.

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