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Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region ...

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1 Raumverträgliche und standortgerechte Flächenvorsorge - 21 -<br />

1.3 Flächenintensive Großvorhaben<br />

1.3 Flächenintensive Großvorhaben<br />

Vorbemerkung:<br />

(1) Im LEP NRW wird unter Kapitel C.III. Ziel 2.1 definiert, dass Gebiete <strong>für</strong> flächenintensive<br />

Großvorhaben <strong>für</strong> Vorhaben mit besonderer Bedeutung <strong>für</strong> die wirtschaftliche Entwicklung<br />

des Landes von mindestens 80 ha bestimmt sind. Diese Größenordnung bezieht sich auf die<br />

geplante Endausbaustufe eines Vorhabens oder auf die in der Endausbaustufe benötigte<br />

Gesamtfläche miteinander verbun<strong>den</strong>er Vorhaben.<br />

Ziel 1 Die zweckgebun<strong>den</strong>en GIB in Lindern (Stadt Geilenkirchen) und Euskirchen (Stadt<br />

Euskirchen/Gemeinde Weilerswist) dienen ausschließlich der Unterbringung<br />

flächenintensiver Großvorhaben gemäß LEP NRW. Die öffentlichen Planungsträger<br />

haben alle Planungen und Maßnahmen in <strong>den</strong> angrenzen<strong>den</strong> Bereichen zu<br />

unterlassen, durch welche die Verwirklichung der Planung unmöglich gemacht oder<br />

wesentlich erschwert wird. Bestehende Baurechte sind davon nicht betroffen.

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