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Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region ...

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2 Freiraumgliederung, -entwicklung und -funktionen - 76 -<br />

2.2.4 Wertvolle Kulturlandschaften<br />

führte. Eine Vielzahl gefährdeter und teilweise vom Aussterben bedrohter Pflanzen- und<br />

Tierarten (z.B. Schwarzkehlchen, Ziegenmelker oder das einzige Grauheidevorkommen in<br />

Deutschland) unterstreichen die landesweite Bedeutung dieser Flächen <strong>für</strong> <strong>den</strong> Biotop- und<br />

Artenschutz.<br />

(4) Schließlich hat im äußersten Nordosten der Kreis Euskirchen mit einem schmalen Streifen des<br />

Ville-Hanges Anteil an der wertvollen Kulturlandschaft „Kottenforst, Siebengebirge und<br />

Wahner Heide“, die der Großlandschaft <strong>Köln</strong>er Bucht zugeordnet ist. Charakteristisch sind<br />

hier bedeutsame Reste naturnaher Wälder und das Tal des Swistbaches.<br />

(5) Die innerhalb dieser wertvollen Kulturlandschaften dargestellten Bereiche <strong>für</strong> <strong>den</strong> Schutz der<br />

Natur, Bereiche <strong>für</strong> <strong>den</strong> Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung sowie die<br />

Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereiche und die Waldbereiche dienen der Umsetzung des<br />

entsprechen<strong>den</strong> LEP-Zieles. Die Landschaftsplanung soll hier dem Biotopverbund und der<br />

Sicherung und Entwicklung sowohl standort- und umweltgerechter als auch ökonomisch<br />

tragfähiger, auf Nachhaltigkeit ausgerichteter land- und forstwirtschaftlicher Nutzungen<br />

besondere Beachtung schenken. Der landschaftsorientierten Erholung, der Sport- und<br />

Freizeitnutzung und dem umwelt- und sozialverträglichen Tourismus sind im Rahmen der<br />

übrigen GEP-Ziele Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten einzuräumen, soweit diese<br />

nicht zu Beeinträchtigungen der vorgenannten Nutzungen und Funktionen führen. Die<br />

Entwicklung und Verwirklichung derart umfassender Leitbilder bedarf einer Kooperation<br />

aller Beteiligten und Betroffenen (LEP NRW B.III.2.34 − Auszug −).

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