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Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region ...

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3 Infrastruktur - 122 -<br />

3.2.2 Windkraft<br />

Ziel 4 Für die Planung und Errichtung von Windparks gelten im Übrigen folgende<br />

landesplanerische Anforderungen:<br />

Erläuterung:<br />

- Die Beeinträchtigung von Denkmälern sowie von Bereichen, die das<br />

Landschaftsbild in besonderer Weise prägen, ist zu vermei<strong>den</strong>.<br />

- Zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Immissionen sind zu Wohnsiedlungen<br />

ausreichende Abstände entsprechend der Emissionsrichtwerte der TA Lärm<br />

einzuhalten.<br />

- Auf die technischen Erfordernisse des Richtfunks ist Rücksicht zu nehmen.<br />

(1) Seit dem 01.01.1997 sind Win<strong>den</strong>ergieanlagen gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB im<br />

Außenbereich privilegiert. Um eine planvolle Steuerung auf kommunaler Ebene zu<br />

ermöglichen, wurde bei der entsprechen<strong>den</strong> Änderung des BauGB eine „Planvorbehalts“-<br />

Klausel eingefügt. Danach können im Flächennutzungsplan Konzentrationszonen <strong>für</strong><br />

Win<strong>den</strong>ergieanlagen dargestellt wer<strong>den</strong>, wodurch die Zulässigkeit solcher Anlagen innerhalb<br />

dieser Zonen grundsätzlich bejaht sowie außerhalb dieser Zonen in der Regel verneint wird.<br />

(2) In der Regel ist es erforderlich, dass die Gemein<strong>den</strong> im Wege von Änderungen bzw.<br />

Ergänzungen ihrer Flächennutzungspläne Konzentrationszonen <strong>für</strong> Win<strong>den</strong>ergieanlagen<br />

darstellen und zugleich ausreichend begrün<strong>den</strong>, warum die anderen Flächen nicht in Betracht<br />

kommen. Aufgrund von natürlichen, geografischen und/oder strukturellen Gegebenheiten<br />

kann es erforderlich wer<strong>den</strong>, dass die Konzentrationszonen grenzübergreifend konzipiert und<br />

ggf. gemäß § 204 BauGB gemeinsam geplant wer<strong>den</strong>.

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