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Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region ...

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2 Freiraumgliederung, -entwicklung und -funktionen - 91 -<br />

2.4.2 Bereiche mit Grundwasser- und Gewässerschutzfunktionen<br />

(6) Gemäß der 3. DVO zum LPlG sind im GEP folgende Einzugsbereiche im Sinne der<br />

Wasserschutzzonen I bis III A zeichnerisch als BGG darzustellen:<br />

- vorhan<strong>den</strong>e, geplante oder in Aussicht genommene Einzugsgebiete öffentlicher<br />

Trinkwassergewinnungsanlagen,<br />

- Grundwasservorkommen und Einzugsgebiete von Talsperren, die der öffentlichen<br />

Trinkwasserversorgung dienen, in absehbarer Zeit da<strong>für</strong> herangezogen wer<strong>den</strong> sollen oder<br />

<strong>für</strong> eine entsprechende Nutzung langfristig vorgehalten wer<strong>den</strong>.<br />

Planungsbeschränkungen wer<strong>den</strong> entsprechend der jeweiligen Schutzbedürftigkeit der BGG in<br />

<strong>den</strong> textlichen Darstellungen insbesondere in Anlehnung an die Richtlinien des Deutschen<br />

Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) <strong>für</strong> Trinkwasserschutzgebiete (I. Teil: Schutzgebiete<br />

<strong>für</strong> Grundwasser (DVGW W 101, 1995), II. Teil: Schutzgebiete <strong>für</strong> Trinkwassertalsperren<br />

(DVGW W 102, 2001)) festgelegt.<br />

Um das gesamte Schutzgebiet/Einzugsgebiet aller Grundwasservorkommen, die der<br />

öffentlichen Trinkwasserversorgung dienen bzw. künftig dienen sollen, aufzuzeigen, findet<br />

− soweit vorhan<strong>den</strong> − die Wasserschutzzone III B in einer Erläuterungskarte Berücksichtigung.<br />

(7) Durch die o.g. Vorgaben im LEPro, im LEP NRW und in der 3. DVO zum LPlG wird neben<br />

<strong>den</strong> fachrechtlichen Schutz der Gewässer der landesplanerische Schutz gesetzt, der bei der<br />

Flächensicherung zeitlich sehr viel weiter vorgreifen kann als es der wasserrechtliche vermag.<br />

BGG weisen auf Restriktionen bei der Raumnutzung hin, die in der textlichen Darstellung und<br />

im Erläuterungsbericht weitergehend konkretisiert wer<strong>den</strong>. Bei der zeichnerischen Darstellung<br />

wur<strong>den</strong> im Rahmen der Abwägung Neudarstellungen von Siedlungsbereichen bzw. Standorten<br />

mit siedlungsräumlicher Nutzung sowie neue Abfalldeponien und Abgrabungen innerhalb der<br />

BGG nach Möglichkeit vermie<strong>den</strong>.<br />

(8) Im vorliegen<strong>den</strong> <strong>Teilabschnitt</strong> „<strong>Region</strong> Aachen“ des GEP sind die BGG auf der Basis von<br />

festgesetzten bzw. im Verfahren befindlichen und geplanten Schutzgebieten dargestellt. In<br />

dem geplanten Schutzgebiet „Jülich-Barmen“ findet bisher keine Trinkwasserentnahme statt.<br />

In allen anderen Fällen dient das jeweilige Grundwasser-Vorkommen bereits der öffentlichen<br />

Wasserversorgung. Bei <strong>den</strong> im Zusammenhang mit Trinkwassertalsperren dargestellten BGG<br />

wird das Einzugsgebiet der geplanten Platißbach-/Pretherbachtalsperre vorsorglich geschützt.<br />

Sofern der Wasserverbrauch weiterhin leicht abnimmt, kann mit <strong>den</strong> vorhan<strong>den</strong>en<br />

Wasserentnahmen und der als zusätzlicher Reserve geplanten Platißbach-/Pretherbachtalsperre<br />

die Trinkwasserversorgung in der <strong>Region</strong> langfristig sichergestellt wer<strong>den</strong>. Die Festsetzung<br />

des geplanten Wasserschutzgebietes Obersee (BGG T 2.2) hängt von der Realisierung des<br />

Olefverbundes ab. Sollte der geplante Stollen von der Oleftalsperre zum Pumpwerk am<br />

Paulus-Hof-Damm gebaut wer<strong>den</strong>, entfällt die Funktion des Obersees als Trinkwassertalsperre<br />

und damit auch die Notwendigkeit, ein Wasserschutzgebiet festzusetzen. Sollten sich die<br />

fachplanerischen Grundannahmen in Zukunft deutlich verändern, müsste dies durch<br />

entsprechende GEP-Änderungen aufgegriffen wer<strong>den</strong>.<br />

(9) Weil die bedeutsamen Vorkommen von Sand und Kies zugleich ergiebige<br />

Grundwasservorkommen darstellen, welche die Grundlage <strong>für</strong> die öffentliche Wasserver-

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