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Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region ...

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2 Freiraumgliederung, -entwicklung und -funktionen - 68 -<br />

2.2.3 <strong>Region</strong>ale Grünzüge<br />

2.2.3 <strong>Region</strong>ale Grünzüge<br />

Vorbemerkung:<br />

(1) <strong>Region</strong>ale Grünzüge dienen insbesondere der Umsetzung des LEP-Zieles B.III.2.2.7 und sind<br />

nach der Anlage 1, Teil B zur 3. DVO zum LPlG durch folgende Planzeicheninhalte und<br />

-merkmale gekennzeichnet:<br />

Freiraumbereiche − insbesondere in Verdichtungsgebieten − , die als Grünverbindung oder<br />

Grüngürtel wegen ihrer freiraum- und siedlungsbezogenen Funktionen (insbesondere<br />

räumliche Gliederung und klimaökologischer Ausgleich, Erholung, Biotopvernetzung) zu<br />

erhalten, zu entwickeln oder zu sanieren und vor anderweitiger Inanspruchnahme besonders<br />

zu schützen sind.<br />

(2) Wegen des im Verdichtungsgebiet besonders starken Drucks konkurrierender Nutzungen auf<br />

<strong>den</strong> Freiraum, vergleichsweise hoher Immissionsbelastungen und wachsender Ansprüche an<br />

durchgrünte Wohnquartiere sowie an Spiel-, Sport-, Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten in<br />

enger Nachbarschaft zur Siedlung bedarf es der Sicherung und Entwicklung der dort<br />

verbliebenen Freiraumreste. Hier<strong>für</strong> wer<strong>den</strong> im GEP <strong>Region</strong>ale Grünzüge dargestellt.<br />

(3) Die <strong>Region</strong>alen Grünzüge stellen keine Flächenreserven <strong>für</strong> eine künftige<br />

Siedlungsentwicklung dar. Sie sollen auch grundsätzlich keine neuen, nicht dargestellten<br />

Verkehrswege oder -flächen aufnehmen. Vielmehr sind sie obligate Komponenten einer<br />

langfristig orientierten Konzeption integrierter Siedlungs-, Verkehrs- und Freiraumentwicklung,<br />

in der sie Ausgleichs- und Ergänzungsfunktionen wahrnehmen. Mit ihrer Sicherung<br />

soll zugleich zur Attraktivität des Raumes <strong>für</strong> die Wohnumfeldansprüche, <strong>für</strong> die Ansiedlung<br />

von Wirtschaftsunternehmen und Institutionen und damit zur Strukturverbesserung beigetragen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

(4) Obwohl die <strong>Region</strong>alen Grünzüge inhaltlich auch Teilziele der übrigen Bereiche mit<br />

Freiraumfunktionen abdecken, rechtfertigen ihre Lage im Verdichtungsgebiet, die engen<br />

Bezüge zu benachbarten Siedlungen und hieraus resultierende besondere Anforderungen<br />

hinsichtlich der Belastbarkeit einerseits und ihre heterogene Struktur andererseits ihre<br />

gesonderte Darstellung. Das Verdichtungsgebiet in der Abgrenzung der Raumeinheiten<br />

„Ballungskern“ und „Ballungsrandzone“ gemäß LEP NRW weist in seinem zentralen Teil<br />

Verhältnisse auf, die fast <strong>den</strong> gesamten hier verbliebenen Freiraum als unverzichtbar<br />

erscheinen lassen. Je weiter man sich der äußeren Abgrenzung des Verdichtungsgebietes<br />

nähert, umso eher ist es möglich, die Ziele <strong>für</strong> die <strong>Region</strong>alen Grünzüge auf die Freiraumteile<br />

zu beschränken, die sowohl wegen ihrer strukturellen Merkmale als auch wegen ihrer<br />

räumlichen Lage zu <strong>den</strong> Siedlungen besondere Bedeutung <strong>für</strong> diese Grünzugfunktionen haben.<br />

Daher sind die Grünzüge im Kern des Verdichtungsgebietes weitgehend flächendeckend, im<br />

Übrigen nicht flächendeckend dargestellt. Sie en<strong>den</strong> der Raumstruktur entsprechend im<br />

Regelfall noch vor der Grenze des Verdichtungsgebietes.

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