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Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region ...

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3 Infrastruktur - 114 -<br />

3.1.3 Straßenverkehr<br />

- Es sind die Bundes- und Landesstraßen dargestellt, die in Verbindung mit <strong>den</strong><br />

zwingend darzustellen<strong>den</strong> Bedarfsplanmaßnahmen ein regionalplanerisch<br />

sinnvolles Netz ergeben. Sonstige regionalbedeutsame Straßen sind dann<br />

dargestellt, wenn sie als Netzschlüsse oder -ergänzungen oder zur Erschließung<br />

wichtiger regionalbedeutsamer Bereiche erforderlich sind.<br />

- Bedarfsplanmaßnahmen, die bereits linienbestimmt oder planfestgestellt sind, sind<br />

in ihrer festgelegten Trasse dargestellt. Soweit die fachgesetzlichen Planverfahren<br />

noch nicht abgeschlossen sind, aber hinreichend konkrete Erkenntnisse über die<br />

Trassenfindung vorliegen, sind die Straßen ebenfalls (im regionalplanerischen<br />

Maßstab) konkret dargestellt. Damit wird die annähernde räumliche Lage in Form<br />

eines Planungskorridors bezeichnet, der je nach Empfindlichkeit der tangierten<br />

Raumnutzungen und -funktionen bis zu mehreren hundert Metern breit sein kann;<br />

zur Unterscheidung von <strong>den</strong> fachplanerisch festgelegten Trassen sind sie in der<br />

Zeichnung gestrichelt dargestellt.<br />

Ziel 1 Um leistungs- und funktionsfähige Wirtschaftsstrukturen auch im weitläufigen<br />

ländlichen Raum zu gewährleisten, ist das Straßennetz auf notwendige<br />

Entwicklungen zu optimieren und zu erweitern.<br />

Ziel 2 Unabhängig von dem notwendigen Ausbau der Bundesstraßen 265, 266 und 258 soll<br />

eine neue bedarfsgerechte Anbindung des Schlei<strong>den</strong>er Tals an das überregionale<br />

und großräumige Straßennetz hergestellt wer<strong>den</strong>. Das gleiche gilt <strong>für</strong> die<br />

Herstellung einer leistungsfähigen Verbindung in <strong>den</strong> Dürener Raum mit<br />

Anbindung an die A 4 (ehemalige B 56 n) sowie <strong>für</strong> eine Verbesserung der<br />

Anbindung an die belgischen Ostkantone und die dortige A 27. Die Autobahnen A 4<br />

und A 44 sollen sechsstreifig ausgebaut wer<strong>den</strong>.<br />

Erläuterung:<br />

(1) Entsprechend <strong>den</strong> Vorgaben des LEP NRW hat die Entwicklung umweltverträglicher<br />

Verkehrsträger Vorrang. Dies bedeutet insbesondere, dass der Ausbau von Straßen in<br />

Konkurrenz zu Schienenstrecken zu vermei<strong>den</strong> ist. Bei <strong>den</strong> im Freiraum gelegenen Straßen,<br />

die − insbesondere nach erfolgtem Neubau − ihre ursprüngliche Funktion verloren haben, soll<br />

geprüft wer<strong>den</strong>, ob im Hinblick auf ihre künftige Funktion ein Rückbau möglich ist. Es sollen<br />

Alternativen entwickelt wer<strong>den</strong>, um mehr Anteile des Personen- und Güterverkehrs von der<br />

Straße auf die Schiene zu verlagern. Dabei kommt der Trassensicherung und Reaktivierung<br />

stillgelegter Schienenstrecken hohe Bedeutung zu. Unter Beachtung der regionalplanerischen<br />

Funktion des im GEP dargestellten Straßennetzes liegt ein Ansatzpunkt zur Entwicklung von<br />

Verlagerungsstrategien im stadtregionalen Pendlerverkehr und im regionalen Güterverkehr.<br />

(2) Die Bemühungen der <strong>Region</strong>, in eigener Regie einen erheblichen Beitrag zur<br />

Umweltentlastung durch konsequente Verfolgung und Umsetzung von Verlagerungsstrategien<br />

auf regionaler Ebene zu leisten, dürfen nicht dazu führen, dass die freiwer<strong>den</strong><strong>den</strong> Kapazitäten<br />

auf dem Verkehrsträger Straße durch zusätzliches Verkehrsaufkommen, z.B. durch eine<br />

Zunahme des internationalen Güterverkehrs im Transitbereich kompensiert wer<strong>den</strong> und somit

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