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Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region ...

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1 Raumverträgliche und standortgerechte Flächenvorsorge - 26 -<br />

1.4 Bereiche <strong>für</strong> die Sicherung und <strong>den</strong> Abbau oberflächennaher nichtenergetischer<br />

Bo<strong>den</strong>schätze<br />

(5) Die Gewinnung von Festgesteinen ist häufig mit Sprengungen verbun<strong>den</strong>. Bei Sprengungen<br />

ist üblicherweise ein Sicherheitsabstand von 300 m zu gefährdeten Objekten einzuhalten.<br />

(6) Die Rekultivierungsmöglichkeiten von Abgrabungen wer<strong>den</strong> wesentlich durch die Art der<br />

Abgrabung (Nass- oder Trockenabgrabung, Steinbruch), durch ihre Tiefe, die Böschungsverhältnisse,<br />

Abraum- und verfügbares Füllmaterial, Massenbilanzen usw. beeinflusst. Soweit die<br />

Rekultivierungsziele bereits fachplanerisch genehmigt bzw. zugelassen sind, orientiert sich die<br />

Darstellung der Grundnutzungen hieran. Ansonsten ist die Rekultivierungszielsetzung<br />

grundsätzlich auf die vor Abgrabungsbeginn überwiegend vorhan<strong>den</strong> gewesene Nutzung<br />

ausgerichtet. Die generell vorgenommene Überlagerung mit <strong>den</strong> Darstellungen „Bereich <strong>für</strong><br />

<strong>den</strong> Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ (BSLE) und „Bereich <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />

Schutz der Natur“ (BSN) soll verdeutlichen, dass die Entwicklung zu einer abwechslungsreichen,<br />

schützenswerten Landschaft bzw. zu einem ökologisch hochwertigen Biotop(verbund)<br />

anzustreben ist. Innerhalb der Braunkohlenabbaubereiche Garzweiler, Hambach und<br />

In<strong>den</strong> ist jenseits der Zeitlinie 2010 die derzeitige Grundnutzung ohne Rekultivierungszielcharakter<br />

eingetragen (s. Kap. 0.5).<br />

(7) Die Lage von Abgrabungen in der Nachbarschaft zu Bereichen <strong>für</strong> <strong>den</strong> Schutz der Natur<br />

(BSN) oder innerhalb von <strong>Region</strong>alen Grünzügen, durch Abgrabungen freigelegte besondere<br />

Bo<strong>den</strong>substrate oder neu entstan<strong>den</strong>e besonders extreme Standortverhältnisse (z.B. durch<br />

Trockenheit, Wärme oder Wasser geprägte Standorte), aber auch die Möglichkeit zur gezielten<br />

Gestaltung neuer Oberflächenformen bieten vielfach günstige Voraussetzungen zur<br />

Entwicklung ökologisch wertvoller Biotope. In solchen Fällen soll die Abbau- und<br />

Rekultivierungsplanung frühzeitig dementsprechend ausgerichtet wer<strong>den</strong>. Der in <strong>den</strong><br />

„Richtlinien <strong>für</strong> Abgrabungen“ (SMBl. NRW. Nr. 750) festgelegte Anteil aller noch zu<br />

genehmigen<strong>den</strong> Abgrabungen im <strong>Regierungsbezirk</strong> <strong>Köln</strong> soll auf diese Weise Zwecken des<br />

Naturschutzes zugeführt wer<strong>den</strong>.<br />

(8) Soweit im Zuge des Abbaus ökologisch wertvolle Sekundärbiotope entstan<strong>den</strong> sind, können<br />

die Rekultivierungsziele mit <strong>den</strong> nun neu hinzugetretenen Belangen des Naturschutzes in<br />

Konkurrenz stehen. Angesichts der mit dem Abbau verbun<strong>den</strong>en Eingriffe in die Landschaft<br />

und in <strong>den</strong> Naturhaushalt sowie angesichts des allgemeinen Rückgangs ökologisch wertvoller<br />

Biotope ist die Entstehung von Sekundärbiotopen besonders zu begrüßen. Ihrer Erhaltung und<br />

ihrem Schutz wird in der Abwägung mit <strong>den</strong> übrigen Belangen daher Priorität eingeräumt.<br />

Bestimmung und Abgrenzung der Bereiche <strong>für</strong> die Sicherung und <strong>den</strong> Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bo<strong>den</strong>schätze (BSAB)<br />

(9) Die zeichnerisch darzustellen<strong>den</strong> BSAB sollen prinzipiell<br />

a) über eine möglichst mächtige Rohstofflagerstätte verfügen,<br />

b) möglichst nur geringmächtige, nicht verwertbare Deckschichten aufweisen,<br />

c) im Hinblick auf die Qualität und Ausbildung des Rohstofflagers eine wirtschaftlich<br />

interessante Gewinnung erwarten lassen,<br />

d) keine wasserwirtschaftlichen Restriktionen aufweisen,

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