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Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region ...

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2 Freiraumgliederung, -entwicklung und -funktionen - 89 -<br />

2.4.1 Oberflächengewässer, Hochwasserschutz<br />

Oberflächengewässer<br />

(Vorsorgebereiche)<br />

Platißbach-/Pretherbachtalsperre<br />

Gemeindegebiet<br />

Gemeinde Hellenthal<br />

Zweck<br />

(4) Bezüglich des vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutzes muss unterschie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> zwischen<br />

- „Überschwemmungsbereichen“, das sind die Bereiche, die im Falle eines Hochwassers<br />

überschwemmt wer<strong>den</strong>, einschließlich solcher Flächen, die <strong>für</strong> <strong>den</strong> Abfluss und die<br />

Retention von Hochwasser zurück gewonnen wer<strong>den</strong> sollen und dementsprechend<br />

ebenfalls planerisch <strong>für</strong> einen möglichst gefahrlosen Hochwasserabfluss gesichert wer<strong>den</strong>,<br />

und<br />

- „potenziell überflutungsgefährdeten Bereichen“, das sind geschützte (hinter <strong>den</strong> Deichen<br />

liegende) Bereiche, die im Falle von Durchbrüchen sowie bei extremen, die<br />

Bemessungsgrenze der Schutzeinrichtungen übersteigen<strong>den</strong> Hochwassern überflutet<br />

wer<strong>den</strong> können und in <strong>den</strong>en dieses Risiko bei der Raumnutzung zu berücksichtigen ist.<br />

Ein flächenmäßig wesentlicher Bestandteil der Überschwemmungsbereiche sind die durch<br />

Verordnung festgesetzten Überschwemmungsgebiete. Im <strong>Teilabschnitt</strong> <strong>Region</strong> Aachen<br />

wer<strong>den</strong> nur diese festgesetzten Überschwemmungsgebiete in der Erläuterungskarte abgebildet.<br />

Die anderen <strong>für</strong> <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz regional bedeutsamen Bereiche sollen<br />

zu gegebener Zeit im Zusammenhang mit <strong>den</strong> anderen <strong>Teilabschnitt</strong>en Berücksichtigung<br />

fin<strong>den</strong>.<br />

(5) Durch die festgesetzten Überschwemmungsgebiete sollen der schadlose Hochwasserabfluss<br />

gewährleistet und die da<strong>für</strong> erforderlichen Retentionsflächen geschützt wer<strong>den</strong>. Wegen<br />

zwischenzeitlich durchgeführter Ausbaumaßnahmen und des veränderten Abflussverhaltens<br />

der Gewässer müssen die um die Jahrhundertwende festgesetzten Überschwemmungsgebiete<br />

in erheblichem Umfang überarbeitet wer<strong>den</strong>. Hier<strong>für</strong> ist ein Zeitraum bis zum Jahre 2005<br />

vorgesehen. Im Einzelnen sollen <strong>für</strong> folgende Gewässer Überschwemmungsgebiete festgesetzt<br />

wer<strong>den</strong>:<br />

Ahr, Erft, Eschweiler Bach, Finkelbach, Inde, Kall, Kyll, Neffelbach, Niers, Olef,<br />

Reifferscheider Bach, Rotbach, Rur, Schwalm, Swist, Urft, Veybach, Vichtbach, Wehebach<br />

und Wurm.<br />

Für die Rur, die Inde und die Swist liegen bereits neue Berechnungen auf Grundlage eines<br />

100-jährlichen Hochwasserereignisses vor. Soweit diese Berechnungen zu neu festgesetzten<br />

Überschwemmungsgebieten geführt haben, wer<strong>den</strong> sie in der Erläuterungskarte dargestellt.<br />

(6) Im Rahmen der regionalplanerischen Prüfung von Planungen in Gewässerauen der<br />

zeichnerisch dargestellten Fließgewässer bzw. in festgesetzten Überschwemmungsgebieten<br />

wird eine Einzelfallprüfung durchgeführt, welcher die bereits neu festgesetzten<br />

Überschwemmungsgebiete bzw. bis dahin hilfsweise die alten preußischen noch gültigen<br />

Überschwemmungsgebiete zugrunde gelegt wer<strong>den</strong>. Ferner ist vom Planungs- bzw.<br />

Projektträger ein wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag des zuständigen Staatlichen<br />

Umweltamtes (StUA) oder ggf. der Unteren Wasserbehörde beizubringen, aus dem u.a. die<br />

überstauten Flächen hervorgehen.<br />

T

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