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Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region ...

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2 Freiraumgliederung, -entwicklung und -funktionen - 50 -<br />

2.2.1 Bereiche <strong>für</strong> <strong>den</strong> Schutz der Natur<br />

auszuklammern. Das Vertragsprinzip soll insbesondere bei der Entwicklung und<br />

Vernetzung von Biotopen zur Anwendung kommen.<br />

Ziel 4 Die <strong>für</strong> die zeichnerisch dargestellten BSN formulierten Ziele gelten ebenfalls <strong>für</strong> die<br />

landschaftstypischen Heckenstrukturen in <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> Roetgen und Simmerath<br />

sowie in der Stadt Monschau, auch wenn die Hecken innerhalb der Siedlungsbereiche<br />

bzw. der Ortslagen liegen.<br />

Erläuterung:<br />

(1) Flächen mit ökologisch besonders wertvollen Standortpotenzialen sind solche, die aufgrund<br />

der vorhan<strong>den</strong>en Substanz, günstiger übriger Gegebenheiten oder als Folge gezielter<br />

Entwicklungsmaßnahmen die Entstehung von aus Naturschutzsicht hochwertigen Biotopen<br />

erwarten lassen.<br />

(2) Bei der Umsetzung der Ziele haben die Träger der Fachplanung ggf. räumlich und fachlich zu<br />

differenzieren und dabei <strong>den</strong> konkreten lokalen Bedingungen des Einzelfalles insbesondere<br />

gegenüber land- und forstwirtschaftlichen Betrieben Rechnung zu tragen. Sie wählen aus <strong>den</strong><br />

fachplanerischen Instrumenten die notwendigen Festsetzungen (z.B. NSG, LSG, geschützter<br />

LB usw.) oder Entwicklungsziele aus und bestimmen deren Abgrenzung. Innerhalb der BSN<br />

sowie zwischen <strong>den</strong> einzelnen BSN soll die Fachplanung die Möglichkeiten zur Vernetzung<br />

geeigneter Biotope prüfen und ggf. ein Verbundsystem biologisch wertvoller Lebensräume<br />

entwickeln. Dazu kann es sinnvoll sein, die jeweils vorhan<strong>den</strong>en Nutzungen zu extensivieren<br />

oder Flächen teilweise der natürlichen Entwicklung zu überlassen und somit <strong>für</strong> die<br />

charakteristischen Tier- und Pflanzenarten geeignete Lebensräume in ausreichender Größe zu<br />

sichern und zu schaffen, um langfristig überlebensfähige Populationen zu gewährleisten.<br />

(3) Zur Umsetzung der Ziele kommen Planungen und Maßnahmen nach bestimmten fachlichen<br />

Programmen und in Ergänzung zu ordnungsbehördlichen Maßnahmen auch die auf<br />

Vertragsbasis gestützte Kooperation zwischen Land- bzw. Forstwirtschaft oder anderen<br />

Flächennutzern und dem Naturschutz verstärkt zur Anwendung. Die Lösung von Nutzungskonflikten<br />

kann durch Maßnahmen der Bo<strong>den</strong>ordnung unterstützt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Abgrenzung der BSN in Auebereichen erfolgte insbesondere unter dem Aspekt der<br />

Sicherung der Durchgängigkeit eines typischen Landschaftsraumes. Diese BSN sind oft durch<br />

stark wechselnde ökologische Wertigkeit und aufgrund verschie<strong>den</strong>er Nutzungsinteressen und<br />

sehr unterschiedlichen Möglichkeiten zur Biotopentwicklung und -vernetzung gekennzeichnet.<br />

Daher erlangt hier das Prinzip der Freiwilligkeit und der Kooperation besondere<br />

Bedeutung.<br />

(4) In die mit vorhan<strong>den</strong>en Einrichtungen oder Nutzungen verbun<strong>den</strong>en Rechte wird durch die<br />

GEP-Darstellung nicht eingegriffen.<br />

(5) Die BSN-Ziele beeinträchtigende regional bedeutsame Vorhaben und Maßnahmen wer<strong>den</strong><br />

einzelfallbezogen im jeweils in Frage kommen<strong>den</strong> Verfahren auf ihre Raumverträglichkeit<br />

und Übereinstimmung mit <strong>den</strong> Zielen der Raumordnung und Landesplanung geprüft. Die

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