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Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region ...

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1 Raumverträgliche und standortgerechte Flächenvorsorge - 14 -<br />

1.1.1 Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB)<br />

1.1 Wohnbaulandversorgung und Verbesserung der Wohnstandorte<br />

1.1.1 Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB)<br />

Vorbemerkung:<br />

(1) Definition der ASB<br />

In <strong>den</strong> Allgemeinen Siedlungsbereichen sollen Wohnungen, Wohnfolgeeinrichtungen,<br />

wohnungsnahe Freiflächen, zentralörtliche Einrichtungen und sonstige Dienstleistungen sowie<br />

gewerbliche Arbeitsstätten in der Weise zusammengefasst wer<strong>den</strong>, dass sie nach Möglichkeit<br />

unmittelbar, d.h. ohne größeren Verkehrsaufwand untereinander erreichbar sind (s. Ziel 2.1.9<br />

im Kapitel D.I, LEP NRW). Innerhalb der ASB sollen entsprechend dem Bedarf in der<br />

Bauleitplanung dargestellt bzw. festgesetzt wer<strong>den</strong>:<br />

- Flächen <strong>für</strong> <strong>den</strong> Wohnungsbau und die damit verbun<strong>den</strong>en Folgeeinrichtungen,<br />

- Flächen <strong>für</strong> die zentralörtlichen Einrichtungen,<br />

- Flächen <strong>für</strong> die sonstigen privaten und öffentlichen Einrichtungen der Bildung und Kultur<br />

sowie der sozialen und medizinischen Betreuung,<br />

- gewerbliche Bauflächen <strong>für</strong> die Bestandssicherung und Erweiterung vorhan<strong>den</strong>er<br />

Gewerbebetriebe und <strong>für</strong> die Ansiedlung neuer, überwiegend nicht erheblich<br />

belästigender Gewerbebetriebe,<br />

- wohnungsnahe Sport-, Freizeit-, Erholungs- und sonstige Grünflächen.<br />

Ziel 1 In der Bauleitplanung sollen Sondergebiete <strong>für</strong> Einkaufszentren, großflächige<br />

Einzelhandelsbetriebe und sonstige Handelsbetriebe im Sinne von § 11 Abs. 3 der<br />

Baunutzungsverordnung (BauNVO) nur in Allgemeinen Siedlungsbereichen geplant<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Erläuterung:<br />

(1) Siedlungsschwerpunkte im Sinne des § 6 LEPro können von Städten und Gemein<strong>den</strong> nur<br />

innerhalb von ASB dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

(2) Aus <strong>den</strong> ASB wählen die Kommunen die Schwerpunkte <strong>für</strong> die Siedlungsentwicklung aus.<br />

Das bedeutet, dass ein Gemeindegebiet als Grundversorgungseinheit anzusehen und in jeder<br />

Gemeinde mindestens ein ASB dargestellt ist.

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