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Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region ...

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3 Infrastruktur - 115 -<br />

3.1.3 Straßenverkehr<br />

eine Verkehrsentlastung nicht erreicht wer<strong>den</strong> kann. Im Gegenteil, die gerade durch explizite<br />

landesplanerische Ziele gestützte regionale Verkehrspolitik würde Gefahr laufen, das<br />

Verkehrsaufkommen in der <strong>Region</strong> noch zu erhöhen (kontraproduktive Wirkung). Ohne<br />

entsprechende Regelungen auf bundes- und landespolitischer Ebene, etwa zum Güterkraftverkehr<br />

oder bezogen auf die Art des Transportes (Stichwort: Deutschland-Transit), sind<br />

regionale Konzepte zur Verlagerung von Verkehrsanteilen auf umweltverträgliche<br />

Verkehrsträger nicht wirksam. Damit sind die zuständigen Gesetzgeber aufgefordert, die<br />

Rahmenbedingungen zu schaffen, die es erlauben, wirkungsvolle regionale Strategien<br />

umzusetzen.<br />

(3) Sofern Mittelzentren nicht unmittelbar an das Netz der Straßen <strong>für</strong> <strong>den</strong> großräumigen und<br />

überregionalen Verkehr angebun<strong>den</strong> sind, können Straßen <strong>für</strong> <strong>den</strong> regionalen Verkehr über<br />

kürzere Distanz Zubringerfunktionen übernehmen. Dabei wird ein entsprechender<br />

Ausbauzustand der betroffenen Straßen vorausgesetzt (Begradigungen, Bau von<br />

Ortsumgehungen usw.). Dies gilt im Plangebiet etwa <strong>für</strong> die B 258 und die B 266, über die das<br />

Mittelzentrum Schlei<strong>den</strong> an das übergeordnete Straßennetz angebun<strong>den</strong> ist. Besonderer<br />

Erwähnung bedarf in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit der Verbesserung der<br />

Verkehrsverhältnisse in der Ortsdurchfahrt des Kneipp-Kurortes Gemünd (Stadt Schlei<strong>den</strong>) im<br />

Zuge der B 266. Im einzelnen ist dies jedoch Gegenstand des fachplanerischen Verfahrens.<br />

Für die Aus- bzw. Neubaumaßnahmen der B 258 sind die Trassierungsvorschläge noch nicht<br />

überall ausgereift, so dass die Verbindungen teilweise nur symbolhaft dargestellt sind (z.B.<br />

Ortsumgehung Roetgen).<br />

(4) Im Bereich des Tagesbaus Hambach ist die Trasse der A 4 linienbestimmt dargestellt. Über<br />

<strong>den</strong> Ersatz der anderen durch <strong>den</strong> Tagebau Hambach betroffenen Bundes- und Landesstraßen<br />

(sowie der dazugehörigen Autobahnanschlüsse) besteht noch keine endgültige Klarheit. Die<br />

Straßennetzkonzeption ist Gegenstand eines z.Z. in Erarbeitung befindlichen Braunkohlenplanes,<br />

dessen Ergebnisse zu gegebener Zeit im GEP übernommen wer<strong>den</strong>.<br />

(5) Im Bereich des Tagebaus Garzweiler ist die A 61 in ihrer derzeitigen Trasse, die auch zugleich<br />

− gemäß Braunkohlenplan − nach der Auskohlung wieder dieselbe sein soll, dargestellt. Die<br />

Darstellungen der A 44n, L 354n und L 19 sind ebenfalls als großräumig bzw. regional<br />

bedeutsame Straßen aus dem Braunkohlenplan Garzweiler II übernommen.<br />

(6) Aus <strong>den</strong> Braunkohlenplänen In<strong>den</strong> I und II sind die Landesstraßen L 228n und L 238n<br />

− letztere in aktualisierter Linienführung − übernommen. Für das weitere, erst nach 2010<br />

entstehende Straßennetz ist eine stichhaltige Entscheidung darüber, welche Straßen regionale<br />

Bedeutung haben wer<strong>den</strong> und welche nicht, z.Z. nicht möglich. Sobald bei <strong>den</strong><br />

Fachplanungsträgern ein schlüssiges Konzept festliegen wird, kann der GEP entsprechend<br />

ergänzt wer<strong>den</strong>. Im Übrigen bleiben die Ziele der Braunkohlenpläne, <strong>den</strong> Ersatz und die<br />

Wiederherstellung von Straßen betreffend (s. insbesondere die Kapitel 6.1 und 6.2 des<br />

Braunkohlenplanes In<strong>den</strong> II), unberührt.

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