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Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region ...

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2 Freiraumgliederung, -entwicklung und -funktionen - 43 -<br />

2.1.1 Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche<br />

Ziel 4 Soweit die Landwirtschaft durch das Erfordernis der Erhaltung der<br />

Kulturlandschaft, ihrer Erholungseignung und zum Schutz der natürlichen<br />

Lebensgrundlagen im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips in ihrer Wirtschaftlichkeit<br />

eingeschränkt wird und unzumutbare wirtschaftliche Nachteile hinnehmen oder die<br />

Landwirtschaft aus diesem Grund aufgegeben wer<strong>den</strong> muss, bedarf es eines<br />

Ausgleichs. Zur Überwindung ökonomischer und ökologischer Konflikte sollte<br />

vorrangig der Weg der Kooperation gesucht wer<strong>den</strong>.<br />

Ziel 5 In <strong>den</strong> im Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich gelegenen dörflich geprägten<br />

Orten bzw. Ortsteilen sind bei der Bauleitplanung solche Darstellungen bzw.<br />

Festsetzungen zu vermei<strong>den</strong>, die die Funktionsfähigkeit bzw. Entwicklungsmöglichkeit<br />

leistungs- und konkurrenzfähiger landwirtschaftlicher Betriebe an ihrem<br />

Standort beeinträchtigen.<br />

Erläuterung:<br />

(1) Die Zulässigkeit der Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen <strong>für</strong> nicht<br />

freiraumtypische Zwecke richtet sich nach <strong>den</strong> Regeln des LEP NRW <strong>für</strong> die<br />

Freirauminanspruchnahme.<br />

Die Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen <strong>für</strong> andere, nicht landwirtschaftliche<br />

freiraumtypische Zwecke ist in dem durch die übrigen Ziele des Planes gesetzten<br />

Rahmen möglich.<br />

Je nach Art der mit der Umnutzung verbun<strong>den</strong>en Nachteile bedarf es eines angemessenen<br />

Ausgleichs.<br />

(2) Die landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen sind im Plangebiet sehr unterschiedlich.<br />

Besonders günstige Bo<strong>den</strong>verhältnisse fin<strong>den</strong> sich vor allem im Raum der Börde. Ihre<br />

Lokalisierung ist über die Bo<strong>den</strong>werte der Bo<strong>den</strong>schätzung und über <strong>den</strong> Nachweis der<br />

„Bö<strong>den</strong> mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit“ in der Karte „Schutzwürdige Bö<strong>den</strong> in NRW“<br />

des Geologischen Dienstes NRW (GD) möglich.<br />

Merkmale einer besonders guten Agrarstruktur sind z.B. arbeitswirtschaftlich optimale<br />

Flächengrößen, gute Erschließung, funktionsoptimierte Vermarktungseinrichtungen und<br />

andere, wie sie auch bei der Rekultivierung von Braunkohlentagebauen angestrebt wer<strong>den</strong>.<br />

Bereichsteile, die nach einem Braunkohleplan landwirtschaftlich rekultiviert wur<strong>den</strong> oder<br />

wer<strong>den</strong>, weisen überwiegend eine optimale Agrarstruktur auf bzw. wer<strong>den</strong> mit der<br />

Rekultivierung eine solche erhalten. Dies gilt <strong>für</strong> die Gebiete in dem Tagebau In<strong>den</strong>. Die<br />

betroffenen landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie die hinsichtlich ihrer Agrarstruktur<br />

vergleichbaren Flächen außerhalb der Rekultivierungsgebiete, sollen nach Möglichkeit<br />

erhalten wer<strong>den</strong>. Gleiches gilt <strong>für</strong> landwirtschaftliche Nutzflächen mit besonders hoher<br />

Bo<strong>den</strong>qualität. Ihre Inanspruchnahme <strong>für</strong> andere Zwecke ist an die im Ziel 1 genannten<br />

besonderen Anforderungen gebun<strong>den</strong>. Bereichsteile mit spezialisierter Intensivnutzung sind<br />

gekennzeichnet durch hohe Investitionen des Landbewirtschaften<strong>den</strong> <strong>für</strong> Gewächshäuser,<br />

Frühbeete, Beregnungs- und Beheizungsanlagen, mehrjährige Obstkulturen usw., die eine<br />

besonders hohe Produktivität ermöglichen.

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