Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region ...
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3 Infrastruktur - 105 -<br />
3.1.1 Verkehrszweigübergreifende Planung<br />
(4) Die Maßnahmen zur Realisierung der Verkehrsinfrastruktur sollen so koordiniert wer<strong>den</strong>, dass<br />
sie sich gegenseitig im umweltpolitischen Interesse ergänzen. Die Verknüpfung der Netze soll<br />
die Wahl umweltschonender Verkehrsmittel begünstigen. Das bedeutet, dass der Ausbau von<br />
Straßen in Konkurrenz zu Schienenstrecken zu vermei<strong>den</strong> ist. Beim Ausbau der<br />
Straßeninfrastruktur sollen die Liniennetze und Haltestellen (Knotenpunkte) des öffentlichen<br />
(Nah-)Verkehrs, insbesondere des Schienenpersonen(nah)verkehrs, einbezogen wer<strong>den</strong>. Das<br />
bedeutet <strong>für</strong> die nachgeordneten Planungsträger, dass alle Planungen und Maßnahmen <strong>für</strong> die<br />
verschie<strong>den</strong>en Verkehrsträger in ihren gegenseitigen Wechselwirkungen betrachtet wer<strong>den</strong><br />
müssen. Die Auswirkungen insbesondere des Straßenausbaus auf die Planungen, <strong>den</strong> Bestand<br />
und die Entwicklung des ÖPNV-Netzes sind zu berücksichtigen und in die Planung<br />
einzubeziehen.