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112 Kapitel 4<br />

kurrenz zwischen den Kassenarten ebenfalls in ihre Überlegungen bei der<br />

Zielformulierung einbeziehen werden – in der Vergangenheit hatte dieser<br />

Umstand verschiedentlich die Entwicklung und Durchsetzung gemeinsamer<br />

Ziele und Handlungsstrategien beeinträchtigt, was in Fällen, in denen die<br />

kassenärztliche Versorgung berührt war, regelmäßig in einer gestärkten Position<br />

der KBV mündete. 10<br />

Unter den Spitzenverbänden der Krankenkassen kommen dem Verband<br />

der Angestellten-Krankenkassen (VdAK), dem Bundesverband der allgemeinen<br />

Ortskrankenkassen (AOK-BV) und dem Bundesverband der Betriebskrankenkassen<br />

(BKK-BV) besonderes Gewicht bei: Jeder dieser drei Verbände<br />

kann beachtliche politische Unterstützung mobilisieren. Die Strategiefähigkeit<br />

von AOK-BV und BKK-BV ist allerdings durch die bei ihnen realisierte<br />

paritätische Selbstverwaltung eingeschränkter als die des VdAK, dessen<br />

Selbstverwaltung nur aus Versichertenvertretern besteht (Veith 1988:<br />

66–69). Beim AOK-BV treten zusätzliche Restriktionen durch das vergleichsweise<br />

große Gewicht der AOK-Landesverbände bei der Entscheidungsfindung<br />

hinzu (Interview mjw28121).<br />

Unter den »freien« Verbänden sind zunächst die bundesweit tätigen fachgebietsübergreifenden<br />

Ärzteverbände (insbesondere der Hartmannbund, 11<br />

der Verband der niedergelassenen Ärzte – NAV und der Marburger Bund)<br />

und die fachgebietsbezogenen Ärzteverbände für den Transformationsprozeß<br />

von Bedeutung. Wie bei der KBV ist auch bei diesen Verbänden davon<br />

auszugehen, daß sie zumindest dann, wenn sie annehmen müssen, daß Strukturentscheidungen<br />

für das Gesundheitssystem in Ostdeutschland auf ihre<br />

westdeutschen Mitglieder zurückwirken, ausgesprochen intensive Interessen<br />

bezüglich dessen Ausgestaltung besitzen, die sich an einer Übernahme des<br />

westdeutschen Modelles orientieren dürften. Soweit sie allerdings auch auf<br />

eine Ausdehnung nach Ostdeutschland ausgerichtete Interessen verfolgen,<br />

werden sie die Zielvorstellungen (potentieller) ostdeutscher Mitglieder einzubeziehen<br />

haben.<br />

Da die freien Verbände keine Doppelfunktion – zugleich Interessenverband<br />

und öffentlich-rechtliche Körperschaft mit gesetzlich zugewiesenen<br />

Aufgaben – wahrnehmen (müssen), können sie die Mitgliederinteressen vehementer<br />

in der Öffentlichkeit artikulieren als die KBV. Zu den Ressourcen<br />

Mehrheitsentscheidung der Beschäftigten Betriebs- beziehungsweise Innungskrankenkassen<br />

errichten konnten (vgl. dazu Enquete-Kommission 1990a).<br />

10 Vgl. dazu etwa Griesewell (1985); Rosewitz/Webber (1990); Veith (1988: 147–150).<br />

11 Vgl. dazu Groser (1992a).

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