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Die poliklinischen Strukturen in der Auflösung 241<br />

Erste nach außen sichtbare Aktivitäten des hinsichtlich der organisatorischen<br />

Voraussetzungen seiner Handlungsfähigkeit zunächst doppelt beeinträchtigten<br />

Gesundheitsressorts (waren doch parallel der Aufbau eines eigenständigen<br />

Gesundheitsressorts und die Zusammenlegung der Ostberliner<br />

Magistratsverwaltung mit der Westberliner Senatsverwaltung zu bewältigen)<br />

in bezug auf den ambulanten Sektor galten der Niederlassungsförderung: Im<br />

Mai 1991 wurde (im Zusammenwirken mit dem Bauressort) eine Lockerung<br />

des Zweckentfremdungsverbotes für Wohnraum beschlossen, sofern der<br />

Wohnraum für ambulante Praxen genutzt werden sollte (Interview mew<br />

19082). Zugleich wurden in »Grundsätzen für die langfristige Förderung von<br />

ärztlichen und zahnärztlichen Niederlassungen in ehemaligen staatlichen<br />

Arztpraxen und Polikliniken/Ambulatorien« die Modalitäten festgelegt, unter<br />

denen die Bezirksverwaltungen niederlassungswilligen Ärzten Praxen<br />

überlassen konnten (die »Grundsätze« sind abgedruckt in: Mitteilungsblatt<br />

der KV Berlin, 1991/7: 216).<br />

Nachdem im März 1991 die Ärztekammer (Ärztekammer Berlin 1991)<br />

und im April die Fraktion Bündnis 90/Grüne (Köppl 1991) mit Weiterentwicklungs-Konzeptionen<br />

an die Öffentlichkeit traten und die Ärztekammer<br />

Umstrukturierungsberatungen in Ostberliner Bezirken durchzuführen begann,<br />

begann das Ressort mit Sondierungsgesprächen einerseits mit KV<br />

Berlin und Ärztekammer, andererseits mit zwei Wohlfahrtsverbänden – dem<br />

der CDU nahestehenden Union-Hilfswerk (UHW) und dem eher der SPD<br />

nahestehenden Arbeitersamariterbund (ASB) – über eine mögliche Kooperation<br />

im Rahmen von Trägermodellen, die allerdings, insbesondere da die<br />

KV Weiterentwicklungskonzepte für Polikliniken ablehnte, zunächst nicht<br />

von der Stelle kamen (Interview mjw14011). Nachdem das Abgeordnetenhaus<br />

im Juni 1991 mit breiter Mehrheit einen nur leicht modifizierten Antrag<br />

von Bündnis 90/Grüne annahm, mit dem der Senat zum Handeln in bezug<br />

auf die Weiterentwicklung der poliklinischen Einrichtungen aufgefordert<br />

wurde, 99 legte das Gesundheitsressort Anfang Juli schließlich einen Vorschlag<br />

vor (Senatsverwaltung für Gesundheit Berlin 1991): Dieser Vorschlag<br />

übernahm aus den Modellen der Ärztekammer Berlin und des inzwischen<br />

für Brandenburg entwickelten Konzeptes den Grundgedanken, daß einerseits<br />

die notwendige Transparenz in bezug auf die Wirtschaftlichkeit der<br />

Einrichtungen und andererseits eine größere Autonomie unternehmerischer<br />

Entscheidungen der Einrichtungen durch institutionelle Verselbständigung<br />

99 Vgl. Abgeordnetenhaus von Berlin, Drucksache 12/505.

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