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152 Kapitel 5<br />

später mit einer entsprechend geringeren Vergütung für die Polikliniken zu<br />

»verrechnen« – eine Lösung, die der KBV angesichts ihrer Präferenz für eine<br />

rasche Umstrukturierung in ein niederlassungsdominiertes System entgegenkam,<br />

die aber auch von den Krankenkassen getragen wurde. 66<br />

Dennoch blieben die Verhandlungen über das Niveau des Punktwertes für<br />

die niedergelassenen Ärzte zunächst kontrovers. Aus der Verpflichtung zur<br />

Finanzierung der GKV-Ost aus den dortigen Beitragseinnahmen bei gesetzlich<br />

fixiertem Beitragssatz und Geltung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität<br />

hatte der EV für die in Ostdeutschland abgegebenen Arzneimittel 67<br />

sowie für die zu Lasten der GKV abgerechneten Leistungen der Hebammen 68<br />

eine Fixierung des ostdeutschen Vergütungsniveaus auf 45 Prozent des westdeutschen<br />

Vergütungsniveaus (»Einstiegswinkel«) festgelegt – was ungefähr<br />

den damaligen Relationen zwischen ostdeutschem und westdeutschem<br />

Durchschnittsgehalt der Arbeitnehmer entsprach; auch für die Vergütungen<br />

bei privatärztlicher und privatzahnärztlicher Behandlung sah der EV einen<br />

»Einigungsvertragsabschlag« von 55 Prozent (also einen »Einstiegswinkel«<br />

von 45 Prozent) gegenüber dem westdeutschen Honorarniveau vor. 69 Die<br />

Krankenkassen gingen daher für die kassenärztliche Vergütung zunächst mit<br />

der Forderung in die Verhandlungen, daß der in Ostdeutschland zu zahlende<br />

Punktwert sich – insbesondere, wenn auf eine »Deckelung« verzichtet würde<br />

– ebenfalls an einem »Einstiegswinkel« von nur 45 Prozent des durchschnittlichen<br />

westdeutschen Punktwertes orientieren müsse. Dies hätte nach<br />

den Berechnungen der Kassen einem Punktwert von 4,6 Pfennigen entsprochen.<br />

70<br />

Dem hielt die KBV entgegen, daß die sich niederlassenden Ärzte in Ostdeutschland<br />

aufgrund der zu erwartenden zunächst geringeren technischen<br />

Ausstattung der Arztpraxen niedrigere Leistungsmengen als die westdeutschen<br />

Ärzte abrechnen würden, so daß das Ziel eines 45-Prozent-Honorarvolumens<br />

auch bei einem relativ höheren »Einstiegswinkel« erreichbar sei.<br />

66 Während insgesamt über die Verhandlungen wenig an die Öffentlichkeit drang, wurde die<br />

Verständigung, ein »Mehr« an Honoraren für die Niedergelassenen durch ein »Weniger«<br />

für die Polikliniken zu kompensieren, auch von der einschlägigen Fachpresse notiert (vgl.<br />

dfg 1990/38: 4).<br />

67 Vgl. § 311 Abs. 1 Buchst. b SGB V i.d.F.d. EV.<br />

68 Vgl. Kap VIII Sachgebiet G Abschnitt 3 Nr. 4 des EV.<br />

69 Vgl. Kapitel VIII Sachgebiet G Abschnitt 3 Nrn. 7 u. 8 des EV.<br />

70 Akteneinsicht bei einem beteiligten Verband; Interview mmw06091.

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