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238 Kapitel 6<br />

6.2.2 Die »Trägerkonzeption« in Berlin<br />

Auch in Berlin waren mit der Kommunalverfassung und dem Kommunalvermögensgesetz<br />

der DDR im Sommer 1990 die poliklinischen Einrichtungen<br />

in die Trägerschaft der kommunalen Ebene – hier: der mit den Kommunalwahlen<br />

vom Mai 1990 konstituierten elf Stadtbezirke – übergegangen. Es<br />

bestand allerdings in der Poliklinik-Frage bis März 1992 eine komplexe,<br />

bisweilen unklare und zu gegenseitigen Blockaden führende – insoweit offenbar<br />

für nach Bezirken binnendifferenzierte Stadtstaaten typische 95 – Aufgabenverteilung<br />

zwischen den Bezirken, zu deren »bezirkseigenen Aufgaben«<br />

die Verwaltung und Steuerung der ihnen nachgeordneten poliklinischen<br />

Einrichtungen gehörte, und der »Zentrale« (bis zur Bildung eines neuen<br />

Gesamtberliner Senats im Februar 1991: der Magistrat Ostberlins; seitdem:<br />

der Senat von Berlin), die insbesondere über die Zuweisung von konsumptiven<br />

wie investiven Haushaltsmitteln und die Vorgabe von Stellenplänen<br />

steuernd eingreifen konnte (Interview mjw07101). 96<br />

Der seit den Kommunalwahlen vom Mai 1990 im Ostberliner Magistrat<br />

zuständige Gesundheitsstadtrat (Zippel, CDU) sah Polikliniken grundsätzlich<br />

als erhaltenswerte, auch für das westliche Versorgungssystem zukunftsweisende<br />

Strukturen an. 97 In der Ostberliner Gesundheitsbehörde wurde entsprechend<br />

im Frühsommer 1990 eine Arbeitsgruppe »Ambulante Medizinische<br />

Versorgung« gebildet, die sowohl (wie bereits in Abschnitt 5.1 angesprochen:<br />

ohne Wirkung) versuchte, durch Formulierung gesetzlicher Rahmenbedingungen<br />

für Polikliniken Einfluß auf die Vertragsverhandlungen<br />

zwischen beiden deutschen Staaten zu nehmen, als auch konkrete Maßnahmen<br />

für die Umgestaltung der gesundheitlichen Versorgungsstrukturen in<br />

Ostberlin umzusetzen beabsichtigte, die einerseits dem Bedürfnis derjenigen<br />

Ärzte, die sich niederlassen wollten, Rechnung tragen, andererseits eine Weiterentwicklung<br />

poliklinischer Einrichtungen ermöglichen sollten.<br />

Im Juli 1990 wurden in den Bezirken unter breiter Einbindung staatlicher,<br />

kommunaler und verbandlicher Akteure Zulassungskommissionen eingerichtet,<br />

die auf entsprechende Anträge niederlassungsinteressierter Ärzte Niederlassungsgenehmigungen<br />

erteilten. Niederlassungen wurden hierbei allerdings<br />

95 Vgl. etwa Benz (1993a: 156), Hartwich (1990: 18) für Hamburg.<br />

96 Die genaue Kompetenzverteilung zwischen »Zentrale« und Bezirken ergibt sich aus der<br />

Durchführungsverordnung zum Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz des Landes Berlin.<br />

97 Der Verfasser dankt Sybille Voelkner für die Überlassung eines Interview-Protokolls mit<br />

Dr. Zippel.

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