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174 Kapitel 5<br />

desdeutschen Krankenversicherungsrechts erhebliche Veränderungen für die<br />

Träger der Einrichtungen einher. Der Informationsstand der in den Kommunen<br />

für das Gesundheitswesen Verantwortlichen über die Auswirkungen der<br />

veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen war vielfach allerdings nur<br />

lückenhaft und verzerrt: Die kommunalen Spitzenverbände fielen – auch<br />

nach deren eigener Einschätzung (Interview mye02101) 129 – als kompetente<br />

Informanten völlig aus, offensichtlich da in Westdeutschland Kommunen<br />

nicht als Träger ambulanter Gesundheitseinrichtungen in Erscheinung treten<br />

und ihnen die den ostdeutschen Kommunen als Trägern poliklinischer Einrichtungen<br />

zukommenden Aufgaben nicht hinreichend bekannt waren. 130<br />

Auch die Kommunalaufsicht (Bezirke) und die (zunächst ohnehin noch nicht<br />

gebildeten) Landesministerien traten als informierte Berater der Kommunen<br />

anfangs kaum in Erscheinung. 131<br />

Das Bild, das sich die meisten kommunal Verantwortlichen von den Auswirkungen<br />

der zu erwartenden Veränderungen im ambulanten Gesundheitswesen<br />

machten, war vielmehr geprägt von den Informationen der west- wie<br />

ostdeutschen, an raschen Niederlassungen interessierten Ärzteverbände. 132<br />

Hierbei schälte sich die von diesen vertretene These der generellen Unwirtschaftlichkeit<br />

poliklinischer Einrichtungen als von besonderer Bedeutung<br />

heraus. Zudem erfuhren die Kommunen, daß ab 1991 Teile der poliklinischen<br />

Leistungen nicht von der GKV finanziert werden würden, wobei den<br />

kommunal Verantwortlichen in vielen Fällen unklar war, wer künftig für die<br />

Finanzierung der entsprechenden Leistungen zuständig sein würde. Hinzu<br />

kam, daß (wie in Abschnitt 5.1 gesehen) über die Vergütung der kassenärztlichen<br />

Leistungen poliklinischer Einrichtungen lange keine hinreichend detaillierten<br />

Informationen vorlagen. 133<br />

129 Das Interview, auf das sich diese Aussage bezieht, führte Yvonne Erdmann im Rahmen<br />

ihres am MPIfG durchgeführten Projektes.<br />

130 Erst im Mai 1991 kam eine dreiseitige gemeinsame Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände,<br />

der KBV und der GKV-Spitzenverbände an die Kommunen zur Reorganisation<br />

poliklinischer Einrichtungen zustande – zu einem Zeitpunkt, an dem (wie wir in<br />

Abschnitt 6.1 zeigen werden) das Geschehen bereits durch eine erhebliche Eigendynamik<br />

gekennzeichnet war.<br />

131 Die Situation in Berlin stellt sich insoweit anders dar; vgl. dazu Abschnitt 6.2.<br />

132 Vgl. Interviews mjw02102; mjw01103; mjw28091; mjw29091; mjw19083. Vgl. auch Hofemann<br />

(1993).<br />

133 Der Geschäftsführer des AOK-BV hatte auf einer Informationsveranstaltung Mitte November<br />

1990 die Auskunft gegeben, die Fallpauschalen für Polikliniken würden im<br />

Durchschnitt ca. 35 DM betragen (Interner Vermerk eines Verbandes). Diese Nachricht<br />

(im Ergebnis unzutreffend: der durchschnittliche Fallwert lag bei rund 54 DM) verbreitete<br />

sich offensichtlich mit erheblicher Geschwindigkeit unter den Trägern und sorgte dort

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