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70 Kapitel 2<br />

satz; Semachko-Ansatz). Gemessen an den »Idealtypen« erweisen sich sowohl<br />

das westdeutsche als auch das ostdeutsche System als »Mischformen«,<br />

die allerdings auf der Skala zwischen beiden »reinen« Typen an deutlich unterschiedlichen<br />

Enden angesiedelt sind: In Westdeutschland bestand eine<br />

deutliche Dominanz der Beitragsfinanzierung – 1989 wurden rund 62 Prozent<br />

der Gesundheitsausgaben 79 über Beiträge zu diversen Versicherungsträgern,<br />

hingegen lediglich 14 Prozent aus Steuermitteln finanziert; 80 der Bereich<br />

der ambulanten ärztlichen Versorgung wurde zu deutlich über 80 Prozent<br />

aus Beiträgen finanziert. 81 In Ostdeutschland bestand hingegen eine (im<br />

Zeitablauf kontinuierlich gewachsene) deutliche Dominanz einer Steuerfinanzierung<br />

– je nach Berechnungsweise wurden zwischen zwei Drittel und<br />

drei Viertel der Gesundheitsausgaben (einschließlich der Ausgaben für Lohnfortzahlung<br />

im Krankheitsfall) über Steuern, der übrige Teil über Beiträge<br />

zu Versicherungsträgern finanziert (Nowak et al. 1990: 31), wobei eine sinnvolle<br />

gesonderte Herausrechnung des beitragsfinanzierten Anteils des ambulanten<br />

Bereiches – da die Sozialversicherung ihrerseits in den Staatshaushalt<br />

integriert war (dazu ausführlicher: Frerich/Frey 1993: 292–299) – kaum<br />

möglich erscheint. 82<br />

Auch aufgrund seiner direkten Einbindung in den Staatshaushalt war das<br />

ambulante Gesundheitssystem in Ostdeutschland deutlich stärker als sein<br />

westdeutsches Gegenüber unmittelbar von der jeweiligen politischen Prioritätensetzung<br />

abhängig.<br />

In den Auseinandersetzungen um die Transformation des ambulanten ostdeutschen<br />

Gesundheitssystems spielte die Frage nach dessen Effizienz und<br />

Effektivität immer wieder eine Rolle (und diese Thematisierung war – wie<br />

noch zu zeigen sein wird – für den Ablauf des Transformationsprozesses<br />

und seine Dynamik nicht ohne Bedeutung): Während einige Akteure die An-<br />

79 Gesundheitsausgaben in der in der Bundesrepublik gebräuchlichen Abgrenzung einschließlich<br />

der Lohnfortzahlung und Krankengeldzahlung bei Arbeitsunfähigkeit.<br />

80 Berechnet nach SVR-KAG (1992: verschiedene Tabellen). Die übrigen Gesundheitsausgaben<br />

wurden durch die Patienten (im Wege von Zuzahlungen oder Selbstmedikation) oder<br />

durch die Arbeitgeber (Lohnfortzahlung) aufgebracht.<br />

81 Berechnet nach SVR-KAG (1992: verschiedene Tabellen), Schneider et al. (1993: verschiedene<br />

Tabellen).<br />

82 Während die »territorialen« Einrichtungen ausschließlich aus Haushaltsmitteln (einschließlich<br />

der darin enthaltenen Finanzierungsanteile der Sozialversicherung) finanziert wurden,<br />

wurden in den Einrichtungen des betrieblichen Gesundheitssystems die Investitionen und<br />

die allgemeinen laufenden Kosten (Energie etc.) von den Betrieben getragen (vgl. Anordnung<br />

über die Finanzierung der betrieblichen Einrichtungen und Maßnahmen für die Betreuung<br />

der Werktätigen vom 28.3.1972, GBl. I, S. 225).

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