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Setzung der Rahmenbedingungen für das ambulante Versorgungssystem 149<br />

senverbände (AOK-BV, BKK-BV), die sich während der Verhandlungen<br />

zum EV (wie skizziert) temporär für besonders »poliklinikfreundliche« Regelungen<br />

eingesetzt hatten, gingen in den Beratungen über die von der gemeinsamen<br />

Selbstverwaltung zu setzenden Rahmenbedingungen nur noch<br />

sehr begrenzt auf Konfrontationskurs mit der Kassenärzteschaft und den übrigen<br />

Krankenkassenarten (Interview mmw06091). Die Beratungen verliefen<br />

nach übereinstimmender Auskunft der Teilnehmer (Interviews mmw30031;<br />

mmw16091; mjw14031) denn auch – trotz zu Beginn weit auseinander liegender<br />

Vorstellungen – insgesamt eher harmonisch.<br />

Einen ersten Schwerpunkt der Beratungen stellte der Themenkomplex<br />

»Vergütungen« – mit den beiden Teildimensionen der »Höhe der Gesamtvergütung«<br />

und der »Honorarverteilung auf die ambulant Tätigen« – dar. 59<br />

Während in Westdeutschland das Wachstum der Gesamtvergütungen faktisch<br />

seit 1985 an die Zuwachsraten der beitragspflichtigen Einkommen der<br />

Versicherten gebunden war (»Deckelung«), was dazu geführt hatte, daß die<br />

Honorare an die einzelnen Ärzte durch den Honorarverteilungsmaßstab über<br />

»fließende« Verteilungspunktwerte sowie die Bildung von »Töpfen« für<br />

verschiedene Leistungsarten verteilt wurden (Groser 1993), ging die KBV<br />

für Ostdeutschland zunächst im Juli 1990 mit der Forderung nach »ungedeckelten«<br />

Gesamtvergütungen in die Verhandlungen mit den Krankenkassenverbänden:<br />

60 Nach dieser Forderung sollten ex ante feste Punktwerte bestehen<br />

(über deren Höhe zunächst wenig konkrete Vorstellungen bestanden),<br />

so daß sich die Höhe der Gesamtvergütungen der Krankenkassen an die<br />

KVen ausschließlich nach den erbrachten, mit den Punkten des Einheitlichen<br />

Bewertungsmaßstabes bewerteten ärztlichen Einzelleistungen ergeben hätte.<br />

Nach diesem ersten Vorschlag sollten sowohl für die niedergelassenen Ärzte<br />

als auch für die poliklinischen Einrichtungen die gleichen Honorare von den<br />

Kassen gezahlt und entsprechend von den KVen an die jeweiligen Leistungserbringer<br />

verteilt werden.<br />

Die Spitzenverbände der Krankenkassen lehnten diesen Vorschlag aus<br />

mehreren Gründen ab: 61 Sie befürchteten, bei Fehlen eines »Deckels« auf der<br />

Gesamtvergütung würde die Ausgabenentwicklung in Ostdeutschland unkontrollierbar.<br />

Nachdem ab Mitte August 1990 absehbar war, daß der EV<br />

eine strikt von den westdeutschen Beitragseinnahmen getrennte Finanzierung<br />

der ostdeutschen Leistungsausgaben bei gleichzeitiger Verpflichtung<br />

59 Akteneinsicht bei einem beteiligten Verband.<br />

60 Akteneinsicht bei einem beteiligten Verband.<br />

61 Akteneinsicht bei einem beteiligten Verband sowie Interviews mmw30031; mmw06091.

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