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Die poliklinischen Strukturen in der Auflösung 201<br />
ken »unwirtschaftlich« seien und zu Defiziten führten. Typischerweise verschärften<br />
die kommunalen Entscheidungsträger dann den Druck auf die noch<br />
unentschlossenen oder unwilligen Ärzte, sich rasch niederzulassen – was in<br />
vielen Fällen aber die durch die bisherigen Niederlassungen mit hervorgerufene<br />
»Unwirtschaftlichkeit« der poliklinischen Einrichtungen weiter verschärfte,<br />
insbesondere da sich die zahlenmäßige Relation von angestellten<br />
Ärzten zum übrigen Personal weiter verschlechterte. Zwischen Druck zur<br />
Niederlassung aufgrund sich ergebender Defizite beim Betrieb der Polikliniken<br />
und Anstieg der Niederlassungen mit der Folge einer Zunahme der Unwirtschaftlichkeit<br />
der Einrichtungen entstand so ein wechselseitiger Verstärkungsprozeß.<br />
Nicht nur in bezug auf die Finanzierung der poliklinischen Einrichtungen<br />
kam es zum Jahresbeginn 1991 zu »Turbulenzen«: Intensive Auseinandersetzungen<br />
entwickelten sich auch um die ambulante Versorgung durch Fachambulanzen<br />
an Krankenhäusern, die (wie in Abschnitt 2.2 beschrieben) teilteilte<br />
offenbar Trägern mit, daß die »Zulassungsgarantie« des Einigungsvertrages für Polikliniken<br />
erlöschen würde, wenn diese in ein anderes Gebäude umzögen, da es sich dann<br />
nicht mehr um »bestehende« – und damit zugelassene –, sondern um »neu gegründete« –<br />
und damit nicht zugelassene – Einrichtungen handele [Interview mjw22081]; zur ebenfalls<br />
äußerst einseitigen Einnahme von Rechtspositionen durch die KV Berlin vgl. Abschnitt<br />
6.2).<br />
In Interviews wurde verschiedentlich die Vermutung geäußert, daß die KVen sich<br />
aufgrund der Möglichkeit, als »privatrechtliche KVen« Polikliniker ausschalten zu können,<br />
die bei einer Konstituierung als K.d.ö.R. in den Gremien zu integrieren gewesen wären,<br />
auffallend viel Zeit ließen, sich als K.d.ö.R. zu konstituieren (Interviews mmw<br />
06091; mjw28121). Dies wurde im Regelfall erst im Juni 1991 in Angriff genommen; in<br />
Berlin (dort sollte sich die KV Berlin gemäß Einigungsvertrag auf den Ostteil der Stadt<br />
erstrecken) dauerte es sogar bis Dezember 1991, bis es zu einer Zuwahl von Ostberliner<br />
(niedergelassenen wie poliklinisch tätigen) Ärzten in »ihre« KV kam, da Teile der KV<br />
sich zunächst bemühten, die Zuwahl von Ostberliner Delegierten generell zu verhindern<br />
und anschließend lange Auseinandersetzungen mit der Aufsichtsbehörde über die Zahl<br />
der zuzuwählenden (zur Hälfte eben poliklinisch tätigen) ostberliner Ärzte geführt wurden<br />
(Interview mjw21081). Auch nachdem die KVen als Körperschaften öffentlichen<br />
Rechts errichtet waren, wurde (wie entsprechende Anfragen des Verfassers bei den die<br />
KVen beaufsichtigenden Länderministerien in den fünf neuen Ländern zeigten) die Parität<br />
in den KV-Organen im übrigen nur in Brandenburg realisiert, während in den restlichen<br />
Ländern die niedergelassenen Ärzte aus unterschiedlichen Gründen (teilweise behielten<br />
Ärzte, die als Poliklinikärzte für die KV-Wahlen kandidiert hatten, ihre Mandate<br />
auch bei einer anschließenden Niederlassung; teilweise waren für aus der Vertreterversammlung<br />
ausscheidende Poliklinikärzte offensichtlich nicht genügend Nachrücker gemeldet<br />
worden beziehungsweise diese zwischenzeitlich in der Niederlassung) eine Mehrheit<br />
in den KV-Organen hatten, ohne daß die Aufsichtsbehörden auch in den Fällen, in<br />
denen dies von der Fallkonstellation her möglich gewesen wäre, entsprechend eingegriffen<br />
hätten.