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Die poliklinischen Strukturen in der Auflösung 201<br />

ken »unwirtschaftlich« seien und zu Defiziten führten. Typischerweise verschärften<br />

die kommunalen Entscheidungsträger dann den Druck auf die noch<br />

unentschlossenen oder unwilligen Ärzte, sich rasch niederzulassen – was in<br />

vielen Fällen aber die durch die bisherigen Niederlassungen mit hervorgerufene<br />

»Unwirtschaftlichkeit« der poliklinischen Einrichtungen weiter verschärfte,<br />

insbesondere da sich die zahlenmäßige Relation von angestellten<br />

Ärzten zum übrigen Personal weiter verschlechterte. Zwischen Druck zur<br />

Niederlassung aufgrund sich ergebender Defizite beim Betrieb der Polikliniken<br />

und Anstieg der Niederlassungen mit der Folge einer Zunahme der Unwirtschaftlichkeit<br />

der Einrichtungen entstand so ein wechselseitiger Verstärkungsprozeß.<br />

Nicht nur in bezug auf die Finanzierung der poliklinischen Einrichtungen<br />

kam es zum Jahresbeginn 1991 zu »Turbulenzen«: Intensive Auseinandersetzungen<br />

entwickelten sich auch um die ambulante Versorgung durch Fachambulanzen<br />

an Krankenhäusern, die (wie in Abschnitt 2.2 beschrieben) teilteilte<br />

offenbar Trägern mit, daß die »Zulassungsgarantie« des Einigungsvertrages für Polikliniken<br />

erlöschen würde, wenn diese in ein anderes Gebäude umzögen, da es sich dann<br />

nicht mehr um »bestehende« – und damit zugelassene –, sondern um »neu gegründete« –<br />

und damit nicht zugelassene – Einrichtungen handele [Interview mjw22081]; zur ebenfalls<br />

äußerst einseitigen Einnahme von Rechtspositionen durch die KV Berlin vgl. Abschnitt<br />

6.2).<br />

In Interviews wurde verschiedentlich die Vermutung geäußert, daß die KVen sich<br />

aufgrund der Möglichkeit, als »privatrechtliche KVen« Polikliniker ausschalten zu können,<br />

die bei einer Konstituierung als K.d.ö.R. in den Gremien zu integrieren gewesen wären,<br />

auffallend viel Zeit ließen, sich als K.d.ö.R. zu konstituieren (Interviews mmw<br />

06091; mjw28121). Dies wurde im Regelfall erst im Juni 1991 in Angriff genommen; in<br />

Berlin (dort sollte sich die KV Berlin gemäß Einigungsvertrag auf den Ostteil der Stadt<br />

erstrecken) dauerte es sogar bis Dezember 1991, bis es zu einer Zuwahl von Ostberliner<br />

(niedergelassenen wie poliklinisch tätigen) Ärzten in »ihre« KV kam, da Teile der KV<br />

sich zunächst bemühten, die Zuwahl von Ostberliner Delegierten generell zu verhindern<br />

und anschließend lange Auseinandersetzungen mit der Aufsichtsbehörde über die Zahl<br />

der zuzuwählenden (zur Hälfte eben poliklinisch tätigen) ostberliner Ärzte geführt wurden<br />

(Interview mjw21081). Auch nachdem die KVen als Körperschaften öffentlichen<br />

Rechts errichtet waren, wurde (wie entsprechende Anfragen des Verfassers bei den die<br />

KVen beaufsichtigenden Länderministerien in den fünf neuen Ländern zeigten) die Parität<br />

in den KV-Organen im übrigen nur in Brandenburg realisiert, während in den restlichen<br />

Ländern die niedergelassenen Ärzte aus unterschiedlichen Gründen (teilweise behielten<br />

Ärzte, die als Poliklinikärzte für die KV-Wahlen kandidiert hatten, ihre Mandate<br />

auch bei einer anschließenden Niederlassung; teilweise waren für aus der Vertreterversammlung<br />

ausscheidende Poliklinikärzte offensichtlich nicht genügend Nachrücker gemeldet<br />

worden beziehungsweise diese zwischenzeitlich in der Niederlassung) eine Mehrheit<br />

in den KV-Organen hatten, ohne daß die Aufsichtsbehörden auch in den Fällen, in<br />

denen dies von der Fallkonstellation her möglich gewesen wäre, entsprechend eingegriffen<br />

hätten.

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