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230 Kapitel 6<br />

richtungen der häuslichen Krankenpflege« auf, mit dem im Bereich der ambulanten<br />

ärztlichen Versorgung sowohl Investitionen in die Bausubstanz von<br />

Gebäuden, die poliklinisch oder durch niedergelassene Ärzte genutzt wurden,<br />

als auch (bei kommunalen Polikliniken oder Ambulatorien, nicht hingegen<br />

bei niedergelassenen Ärzten) Investitionen in die medizinisch-technische<br />

Ausstattung getätigt werden konnten. 74 Von diesem Programm machten die<br />

Kommunen (wie in Abschnitt 6.1 gesehen) auch zugunsten der noch verbliebenen<br />

poliklinischen Einrichtungen regen Gebrauch. Zudem setzte sich<br />

das Land über den Bundesrat dafür ein, daß kirchliche Fachambulanzen Polikliniken<br />

gleichgestellt werden und damit eine Zulassungsgarantie bis 1995<br />

erhalten sollten (vgl. dazu Abschnitt 6.3).<br />

In der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten von Sachsen (Sächsische<br />

Staatskanzlei 1991) zu Beginn der ersten Legislaturperiode findet die<br />

ambulante ärztliche Versorgung keine Erwähnung. Die Landesregierung hat<br />

es im weiteren Verlauf des Umstrukturierungsprozesses auch abgelehnt, »ein<br />

eigenständiges Konzept zur weiteren Existenz der noch bestehenden Polikliniken<br />

aufzubauen«, sondern betont, daß sie sich »allein an den Vorschriften<br />

des Einigungsvertrages« orientiere, wonach »die Niederlassung in freier<br />

Praxis mit dem Ziel zu fördern ist, daß der freiberuflich tätige Arzt maßgeblicher<br />

Träger der ambulanten Versorgung wird«. 75 Auch als beispielsweise<br />

Mitte 1992 die kreisfreien Städte Dresden und Leipzig beschlossen, ihre noch<br />

vorhandenen Polikliniken unter Kündigung der noch verbliebenen Ärzte wie<br />

Nicht-Ärzte zu schließen, die Ärztekammer daraufhin in einigen Fachgebieten<br />

eine »Unterversorgung« befürchtete, da die entsprechend gekündigten<br />

Ärzte sich teilweise nicht niederlassen würden, 76 und es zu Anfragen im<br />

Landtag kam, stellte der Sozialminister (Geisler) fest, daß dies allenfalls<br />

»Verpflichtungen der Kommunen« auslösen müsse, jedoch keine Aktivität<br />

der Landesregierung. 77<br />

Auf der anderen Seite hat sich die Landesregierung von Beginn an dafür<br />

eingesetzt, daß »Teile der poliklinischen Versorgung, die vor allen Dingen<br />

darin zu sehen sind, daß gemeinsam medizinische, fürsorgerische und beraterische<br />

Betreuung von chronisch Kranken, Diabetikern, onkologisch Kran-<br />

74 Landesregierung Sachsen-Anhalt (1992: 7); Interview mjw20081.<br />

75 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage »Situation und Zukunft der Polikliniken<br />

im Freistaat Sachsen«, Sächsischer Landtag, Drucksache 1/1584.<br />

76 DPA-Pressemitteilung vom 28.5.1992, zit. nach AOK-Pressespiegel vom 29.5.1992.<br />

77 Sächsischer Landtag, 1. Wahlperiode, 48. Sitzung, 12.6.1992: 3225.

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