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»Ausgangssituation« der im Transformationsprozeß relevanten Akteure 113<br />

dieser Verbände (mit Ausnahme des in erster Linie die Krankenhausärzte repräsentierenden<br />

Marburger Bundes) gehört neben der »normalen« Verbandstätigkeit<br />

auch ihr Einflußpotential auf die KVen und die KBV: Die Verbände<br />

bemühen sich, bei den Wahlen zu den Vertreterversammlungen und Vorständen<br />

dieser kassenärztlichen Selbstverwaltungsgremien Mehrheiten zur<br />

Durchsetzung ihrer berufspolitischen Zielvorstellungen zu gewinnen (dazu:<br />

Behaghel 1993; 1994).<br />

Zu den »freien Verbänden« können im vorliegenden Zusammenhang auch<br />

die Spitzenverbände der Sozialpartner – Bundesvereinigung der Deutschen<br />

Arbeitgeberverbände (BDA), Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) sowie<br />

Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) – gerechnet werden. Zunächst<br />

mag fraglich erscheinen, ob diese Verbände über allgemeine ordnungspolitische<br />

Interessen hinaus spezifische Vorstellungen hinsichtlich der Ausgestaltung<br />

des ostdeutschen Gesundheitssystems verfolgen, ist das Gesundheitssystem<br />

doch nur einer von vielen Wirtschaftssektoren. Schnittstellen zu ihrem<br />

Wirkungsfeld ergeben sich allerdings zunächst darüber, daß beide Seiten<br />

über die Besetzung der Selbstverwaltungskörperschaften der Krankenkassen<br />

und ihrer Verbände an gesundheitspolitischen Entscheidungsprozessen<br />

beteiligt sind. Des weiteren bewirkt die hälftige Beitragsaufbringung<br />

durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, daß sich kostenrelevante Entscheidungen<br />

über die Versorgungsstrukturen in Lohnnebenkosten der Arbeitgeber<br />

und Lohnabzügen der Beschäftigten widerspiegeln. So haben denn auch beide<br />

Seiten wiederholt gesundheitspolitische Programme beschlossen. Innerhalb<br />

des DGB gilt darüber hinaus, daß mit der ÖTV eine Einzelgewerkschaft<br />

Beschäftigte des Gesundheitssystems vertritt, 12 so daß hier zum einen davon<br />

auszugehen ist, daß beschäftigungsrelevanten Entscheidungen der Gesundheitspolitik<br />

Bedeutung zugemessen wird, zum anderen aber auch versorgungspolitische<br />

Dimensionen der Gesundheitspolitik zum Interessenbereich<br />

gehören. Der DGB hat hierbei (wie in Abschnitt 2.1 skizziert) in der Vergangenheit<br />

verschiedentlich Reformmodelle propagiert, in denen die ambulante<br />

Versorgung nicht mehr nur durch niedergelassene Ärzte, sondern auch durch<br />

kooperative, auch nichtärztliche Gesundheitsberufe einschließende Einrichtungen<br />

wahrgenommen würde, 13 während die Versorgungsstrukturen in den<br />

Arbeitgeber-Programmen nur von untergeordneter Bedeutung waren.<br />

12 Dies gilt auch für die DAG.<br />

13 Vgl. Schmidt et al. (1988b: 102–112).

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