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264 Kapitel 7<br />

rung der Polikliniken mit dem politischen System der DDR, der Identifizierung<br />

des Modells der Niederlassung hingegen mit dem »freien« bundesdeutschen<br />

politischen System gelang es ihnen, die Paßförmigkeit der Innovation<br />

mit dem Normensystem der ostdeutschen Ärzte zu verbessern. Insbesondere,<br />

nachdem die DDR-Bevölkerung (und wohl auch die Ärzteschaft) sich kollektiv<br />

spätestens mit den Wahlen zur DDR-Volkskammer vom März 1990<br />

mit überwältigender Mehrheit implizit für den raschen Beitritt zur Bundesrepublik<br />

ausgesprochen (und insoweit eine »Meta-Präferenz« – vgl. George<br />

1984 – für das westdeutsche Normen- und Wertesystem bekundet) hatte,<br />

können Bemühungen von »change agents«, entsprechende Anpassungsleistungen<br />

des Normen- und Wertesystems bezüglich der Legitimität von Poliklinik<br />

und Niederlassung zu bewirken, auf fruchtbaren Boden gefallen sein.<br />

Zwar hatten sich auch ostdeutsche Ärzteverbände gebildet, die teilweise eine<br />

»Gegenmobilisierung« beabsichtigten, diese litten jedoch – im Vergleich zu<br />

den westdeutschen Verbänden – unter erheblichen Problemen der Handlungsfähigkeit.<br />

Neben der Ausbreitung der Innovation »Niederlassung« infolge kommunikativer<br />

Prozesse zwischen »change agents« beziehungsweise bereits zur<br />

Niederlassung entschlossenen Ärzten und den übrigen Ärzten einerseits und<br />

einer Beeinflussung der Paßförmigkeit der beiden Entscheidungsalternativen<br />

in das Normen- und Wertesystem der Ärzteschaft andererseits, erwies sich in<br />

der Untersuchung als zentraler Faktor für die rasche Dynamik in Richtung<br />

Niederlassung schließlich die Veränderung der relativen Vorteilhaftigkeit<br />

beider Handlungsalternativen gegenüber der Ausgangssituation für die je individuellen<br />

Ärzte. Diese hängt insbesondere mit den Aktivitäten von Akteuren,<br />

die die gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen für das ostdeutsche<br />

Gesundheitswesen setzten, und den Entscheidungen der Poliklinikträger<br />

zusammen.<br />

Besonderes Gewicht kommt für den Transformationsprozeß hierbei zunächst<br />

der zwischenstaatlichen Arena zwischen der Bundesrepublik und der<br />

DDR zu, da in dieser Arena mit dem ersten Staatsvertrag und insbesondere<br />

dem Einigungsvertrag zwei wesentliche »Weichen« für den Transformationsprozeß<br />

gestellt wurden (vgl. Abschnitt 5.1). Aufgrund der ausgeprägten<br />

Asymmetrie in den zur Verfügung stehenden Ressourcen und Restriktionen<br />

zwischen den beiden Verhandlungspartnern erwies sich für das Ergebnis<br />

dieser Verhandlungen allerdings die Konstellation innerhalb der bundesdeutschen<br />

Akteure als der »eigentlich« erklärungskräftige Faktor für die<br />

Entscheidung über die Ausgestaltung dieser zwischenstaatlich getroffenen<br />

Regelungen.

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