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Setzung der Rahmenbedingungen für das ambulante Versorgungssystem 161<br />

auch nicht der BMA, sondern die Bundesministerien für Wirtschaft (BMWi)<br />

und Finanzen (BMF) die relevanten Akteure sind.<br />

Mit Beginn der Währungs- und Wirtschaftsunion bezogen BMWi und<br />

BMF ostdeutsche private Unternehmen und Existenzgründer in das bundesdeutsche<br />

Förderinstrumentarium ein (Rönnau 1991: 30). Zunächst standen<br />

hierbei insbesondere die ERP-Existenzgründungsprogramme (European Recovery<br />

Programmes) im Mittelpunkt, die zinsverbilligte Darlehen gewähren.<br />

In Westdeutschland gehören neben kleinen und mittleren Unternehmen der<br />

gewerblichen Wirtschaft auch freiberuflich Tätige in den »wirtschaftsnahen«<br />

Bereichen (z.B. Steuerberater, Architekten, Ingenieure) zu dem potentiellen<br />

Empfängerkreis von ERP-Krediten, jedoch keine Freiberufler aus dem Gesundheitssystem.<br />

BMWi und BMF, die über Förderrichtlinien den potentiellen Empfängerkreis<br />

und die Vergabebedingungen definieren, entschlossen sich, zur gezielten<br />

Förderung der Privatisierung von Gesundheitseinrichtungen in Ostdeutschland<br />

100 abweichend von den für Westdeutschland geltenden Regelungen<br />

auch Ärzten, Zahnärzten und Apothekern den Zugang zu ERP-Krediten<br />

zu ermöglichen. Auch in die später entstehenden übrigen staatlichen Subventionsprogramme<br />

für Ostdeutschland (etwa das Eigenkapitalhilfeprogramm)<br />

wurden die Heilberufe aufgenommen. Dagegen entschieden sich BMWi und<br />

BMF etwa Anfang 1991 ausdrücklich, im Rahmen der Förderrichtlinien des<br />

Kommunalkreditprogramms zwar Investitionen in kommunale Krankenhäuser,<br />

Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen, nicht jedoch in poliklinische<br />

Einrichtungen zuzulassen. 101<br />

5.1.5 Zwischenergebnis<br />

In diesem Abschnitt ist der Prozeß der Setzung der Rahmenbedingungen für<br />

das ambulante Versorgungssystem durch korporative Akteure im Jahre 1990<br />

untersucht worden. In Abschnitt 2.2 wurde festgestellt, daß sich das bundesdeutsche<br />

ambulante Gesundheitswesen zur Zeit des Vereinigungsprozesses<br />

nach weit überwiegender Auffassung durch eine – aus einem hohen Vetopotential<br />

Beteiligter in Verbindung mit einem hohen Ausmaß von Konflikthaftigkeit<br />

resultierende – beachtliche »Reformresistenz« auszeichnete, die allen-<br />

100 Schreiben des BMWi an den Verfasser vom 28.9.1992; vgl. auch Ärzte-Zeitung vom<br />

12.11.1991.<br />

101 Interview mjw30091; vgl. auch BMF (1992: 106).

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