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156 Kapitel 5<br />

Rasch einig waren sich die Vertragspartner hingegen über die Höhe des<br />

»Einigungsvertragsabschlags« für die Polikliniken (Interview mmw06091):<br />

Hatte man durch die Festlegung des Punktwertes für niedergelassene Ärzte<br />

auf 6,1 Prozent für diesen Teilbereich einen Abschlag gegenüber dem durchschnittlichen<br />

westdeutschen Punktwert von 40 Prozent realisiert, so gingen<br />

die Beteiligten davon aus, daß gegenüber den Polikliniken ein »Einigungsvertragsabschlag«<br />

von 50 Prozent gerechtfertigt sei, da diese Einrichtungen<br />

ebenso wie die sich niederlassenden Ärzte noch nicht über die westliche<br />

medizinisch-technische Ausstattung verfügten, jedoch für die Polikliniken<br />

durch die Referenzgröße der westdeutschen Behandlungsfallwerte zunächst<br />

die westdeutschen Leistungsmengen und -strukturen in die Berechnung der<br />

Behandlungsfallpauschale Eingang gefunden hatten (Partsch 1991: 316). 86<br />

Stand das Grundmuster der Vergütungen der Polikliniken somit Mitte<br />

November fest, so dauerte es allerdings noch rund einen weiteren Monat, bis<br />

den Polikliniken und ihren Trägern konkrete Zahlen über die zu erwartende<br />

Höhe der Fallpauschalen bekanntgegeben wurden. Noch auf einer größeren<br />

Informationsveranstaltung der KBV Anfang Dezember in Berlin wurden<br />

zwar die zwischenzeitlich bereits bekannten Punktwerte der niedergelassenen<br />

Ärzte, jedoch keine Quantifizierungen der Fallpauschalen vorgestellt. 87<br />

Da die Gesamtvergütungen nach Ablauf eines Quartals fällig werden,<br />

mußten die Vertragspartner Regelungen über Abschlagszahlungen für den<br />

Quartalsverlauf treffen – insbesondere auch für das erste Quartal 1991, für<br />

das noch keine Vergleichswerte aus Vorquartalen zur Verfügung standen, an<br />

denen sich die Abschlagszahlungen hätten orientieren können. Hinsichtlich<br />

der Abschlagszahlungen für die sich neu niederlassenden Ärzte verständigten<br />

sich beide Seiten auf eine Orientierung an den durchschnittlichen Fallder<br />

Ermittlung der westdeutschen Fallwerte die (in einigen Fachgruppen durchaus größenordnungsmäßig<br />

relevanten) »Wegepauschalen« (bei Hausbesuchen etc.) nicht einbezogen<br />

waren, die aus diesen westdeutschen Fallwerten abgeleiteten Fallpauschalen für die ostdeutschen<br />

Polikliniken jedoch auch die Vergütung dieser Leistungen abdecken sollten (Interview<br />

mjw30091): Polikliniken mußten bei Hausbesuchen damit quasi auf die für Niedergelassene<br />

vorgesehenen Wegepauschalen verzichten.<br />

86 War der gegenüber der Vergütung niedergelassener Ärzte höhere »Einigungsvertragsabschlag«<br />

auf kurze Sicht plausibel, so wirkte er auf mittlere Sicht allerdings nachteilig für<br />

die Polikliniken, da die niedergelassenen Ärzte mit zunehmender Investitionstätigkeit die<br />

Fallwerte ausdehnen konnten, während diese Möglichkeit für die Einrichtungen aufgrund<br />

der pauschalierten Vergütung nicht bestand, während gleichzeitig der höhere Einigungsvertragsabschlag<br />

der Polikliniken im Zeitablauf nicht abgeschmolzen wurde.<br />

87 Vgl. Schreiben des BMA an KBV und GKV-Spitzenverbände vom 10.12.1990: »Es müssen<br />

konkrete Zahlen auf den Tisch gelegt werden …« (Akteneinsicht bei einem beteiligten<br />

Verband).

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