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Setzung der Rahmenbedingungen für das ambulante Versorgungssystem 151<br />

AOK-BV und BKK-BV gewichteten die Gefahr eines ausgabentreibenden<br />

Leistungsmengenwachstums bei Vergütung der Einrichtungen nach Einzelleistungen<br />

stärker als die Chance, die Einrichtungen hierdurch stützen zu<br />

können. Statt dessen plädierte die Krankenkassenseite dafür, die poliklinischen<br />

Einrichtungen, ausgehend von ihren um nichtkassenärztliche Ausgabenanteile<br />

bereinigten Budgetansätzen des zweiten Halbjahres 1990, durch<br />

Fallpauschalen zu vergüten.<br />

Angesichts dieser unterschiedlichen Ausgangspositionen von Krankenkassenverbänden<br />

und KBV bemühten sich beide Seiten in den Monaten August<br />

und September 1990 um eine Annäherung. Da das primäre Ziel der KBV<br />

darin bestand, für die sich niederlassenden Ärzte eine »ungedeckelte« Einzelleistungsvergütung<br />

durchzusetzen, war sie bereit, von ihrer Forderung nach<br />

Einzelleistungsvergütung auch der poliklinischen Einrichtungen abzurücken.<br />

Umgekehrt war die Kassenseite – insbesondere weil sie davon ausging, daß<br />

die Mehrzahl der ärztlichen Leistungen noch auf längere Sicht von den Polikliniken<br />

erbracht werden würde, dort also das größere »Gefährdungspotential«<br />

einer Leistungsmengenexpansion bei Einzelleistungen bestand – vorrangig<br />

daran interessiert, für Polikliniken eine Pauschalhonorierung durchzusetzen,<br />

wofür sie bereit war, auf die Forderung nach einer »Deckelung«<br />

der Vergütungen für die niedergelassenen Ärzte zu verzichten. 65<br />

Da beide Seiten der Auffassung waren, daß für die Entwicklung eines<br />

Konzeptes einer pauschalierenden Honorierung der Polikliniken detailliertere<br />

Datengrundlagen (vernehmlich über die Anteile nichtkassenärztlicher Leistungen<br />

am Leistungsvolumen der Polikliniken) als bislang vorliegend erforderlich<br />

wären, verständigten sie sich darauf, die WIBERA AG, ein in Westdeutschland<br />

auf Einrichtungen des Gesundheitssystems spezialisiertes Wirtschaftsprüfungs-<br />

und Beratungsunternehmen, mit einer (vom BMA finanzierten)<br />

Datenerhebung über die Leistungs- und Kostenstrukturen in poliklinischen<br />

Einrichtungen zu beauftragen. Bis hieraus Ergebnisse vorlägen,<br />

wollte man nähere Beratungen zur Vergütung der poliklinischen Einrichtungen<br />

zurückstellen.<br />

Die »Vertagung« der Beratungen zur Poliklinikvergütung bot sich aus<br />

Sicht beider Seiten auch deswegen an, weil sie es ermöglichte, nach der<br />

grundsätzlichen Verständigung über eine ungedeckelte Einzelleistungsvergütung<br />

für die niedergelassenen Ärzte zunächst eine Einigung über deren Niveau<br />

zu suchen und ein Entgegenkommen der Kassenseite in diesem Punkt<br />

65 Akteneinsicht bei einem beteiligten Verband.

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