20.11.2017 Aufrufe

download - Campus Verlag

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

64 Kapitel 2<br />

tendenziell als »unterversorgend« zu qualifizieren war) wurde von den Ärzten<br />

gemeinsam genutzt. In den zahlreichen Außenstellen von Polikliniken<br />

sowie in den staatlichen Arztpraxen waren die Ärzte hingegen zumeist »Einzelkämpfer«.<br />

65<br />

Die für die Bundesrepublik charakteristische Trennung zwischen primär<br />

kurativ tätigem Kassenarzt und präventiv auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes<br />

tätigem Betriebsarzt bestand im Betriebsgesundheitswesen der DDR, welches<br />

mit primär kurativer Orientierung nach 1945 installiert wurde, zunehmend<br />

jedoch auch präventive Aufgaben unter Berücksichtigung aus der Arbeitswelt<br />

herrührender Gesundheitseinflüsse wahrnehmen sollte, 66 nicht. Auch<br />

nahmen in der »territorialen« Gesundheitsversorgung die Ärzte in Polikliniken,<br />

Ambulatorien etc. typischerweise auch solche Aufgaben wahr, die in<br />

der Bundesrepublik dem Öffentlichen Gesundheitsdienst zugewiesen waren.<br />

Institutionell stärker verankert als in der Bundesrepublik war auch die<br />

horizontale Kooperation zwischen Ärzten und nichtärztlichem Fachpersonal<br />

insbesondere im präventiven und rehabilitativen Bereich durch die seit Mitte<br />

der fünfziger Jahre (überwiegend aufgrund gesetzlicher Vorgaben 67 , teilweise<br />

aber auch auf Initiative aus der Ärzteschaft) 68 errichteten sogenannten<br />

»Dispensaire«-Einrichtungen, in denen Patienten mit bestimmten Indikationen<br />

69 ambulant behandelt wurden. Auch hierin folgte die DDR in erster Linie<br />

einem sowjetischen Modell, knüpfte aber auch an vereinzelte Entwicklungen<br />

in der Weimarer Republik an. In den »Dispensaire«-Einrichtungen<br />

waren – je nach behandeltem Krankheitsbild – neben den behandelnden<br />

65 Durch die Außenstellen von Polikliniken, Sprechstunden von Poliklinikärzten außerhalb<br />

der Polikliniken sowie die Institute der Ambulatorien, Ambulanzen und staatlichen Arztpraxen<br />

war die Versorgung im übrigen weit weniger »zentralisiert«, als im Westen vielfach<br />

vermutet wurde. Zu einer typischen Standortstruktur ambulanter ärztlicher Einrichtungen<br />

vgl. etwa Schräder/Jacobs (1991).<br />

66 Vgl. die Aufgabendefinition in den §§ 4 bis 7 der Verordnung über das Betriebsgesundheitswesen<br />

und die Arbeitshygieneinspektion vom 11. Januar 1978 (GBl. I, S. 61; abgedruckt<br />

in Vollmer 1990b: 123–128).<br />

67 Vgl. etwa Anweisung zur weiteren Erhöhung der Qualität und Effektivität der Diabetikerbetreuung<br />

vom 22.6.1984 (VuM Nr. 7, S. 89); Methodische Hinweise zur Dispensaire-Betreuung<br />

Nierenkranker vom 1.7.1984 (VuM Nr. 7, S. 93); Richtlinie zur frühzeitigen Erkennung<br />

von Geschwulstkrankheiten und zur Betreuung von Geschwulstkranken vom<br />

21.12.1986 (VuM 1987 Nr. 2, S. 9); Richtlinie zur Betreuung von Patienten mit hämatologischen<br />

Erkrankungen vom 17.2.1981 (VuM Nr. 2, S. 15).<br />

68 Vgl. Tautz (1990: 256–257).<br />

69 Hierzu gehörten insbesondere Diabetes mellitus, Lungenkrankheiten, Rheuma, onkologische<br />

Krankheitsbilder, Hauterkrankungen, Herzinfarkt, Schlaganfall, Nierenversagen und<br />

Sucht (Häussler/Schräder/Mall 1993: 116).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!